- Datum: : 10.04.2025
- Thema: : WuP
Die Europäische Kommission veröffentlichte auf ihrer Webseite mit Datum vom 3. April 2025 einen neuen Vorabdruck (advanced copy) der geplanten Veröffentlichung der Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens (RÜ) über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Präferenzursprungsregeln) bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommen (Matrix) im Amtsblatt C.
Webseite (advanced copy) der Europäischen Kommission (englische Sprache)
In dieser neu veröffentlichten advanced copy ist in Tabelle 1 dazu an der Schnittstelle EU-EG der Status CR/T und sowie an der Schnittstelle EG-EU der Status CT/R angegeben. Dies gilt ab dem 11. März 2025.
Diese Darstellung bedeutet, dass der Export von der EU nach Ägypten gemäß der Anwendung des revidierten Regionalen Übereinkommen und der Export von Ägypten in die EU gemäß der Anwendung der Übergangsregeln nach Anlage A (Transitional rules) erfolgt. Parallel hierzu ist auch eine Anwendung des alten RÜ (C) von 2012 möglich.
Bezüglich der Kumulierung nach den Vorschriften von 2023 (R/T) ist die Fußnote 3 in der Matrix zu Tabelle 1 zu beachten.
Für die Anerkennung von Präferenznachweisen empfiehlt die EUK den Vertragsstaaten, die übergangsweise bilateral (wieder) die Transitional Rules nach Anlage A anzuwenden, den Vermerk "Revised Rules" an Stelle von "Transitional Rules" zu verwenden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in folgender Fachmeldung: