- Datum: : 03.02.2025
- Thema: : WuP
Gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2025/214 der Kommission vom 28. November 2024 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Kenia, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) L/2025/214, wird Kenia mit Wirkung vom 1. Januar 2027 aus Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 gestrichen.
Anhang II beinhaltet die Liste von APS-begünstigten Ländern, die nach der allgemeinen Regelung nach Art. 1 Abs. 2 Buchstabe a begünstigt sind.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und wird am 1. Januar 2027 wirksam.
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