- Datum: : 10.01.2025
- Thema: : WuP
Die Europäische Union veröffentlichte am 9. Januar 2025 im Amtsblatt (EU) L/2025/16 den Beschluss Nr. 1/2024 des gemischten Ausschusses des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln vom 12. Dezember 2024 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses betreffend die Verwendung elektronisch ausgestellter Warenverkehrsbescheinigungen im Rahmen des ab dem 1. Januar 2025 geltenden Übereinkommens.
Mit diesem Beschluss wurden die allgemeinen Anforderungen an elektronisch ausgestellte Ursprungsnachweise in die überarbeiteten Vorschriften in Art. 17 Anlage I des Regionalen Übereinkommens aufgenommen und sind am 1. Januar 2025 in Kraft getreten.
Das Datum, ab dem eine Vertragspartei mit der Ausstellung elektronischer Warenverkehrsbescheinigungen beginnt, ist im Anhang zur Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens (Matrix) enthalten.