Mit der Dienststellensuche kann mit Eingabe der Postleitzahl schnell und einfach die zuständige Ausfuhrzollstelle ermittelt werden.
Für einige Postleitzahlen kann das Ergebnis die Zuständigkeit mehrerer Ausfuhrzollstellen vorsehen.
Dies kann insbesondere vorliegen, wenn
- eine Postleitzahl mehrere Orte umfasst,
- die Abgrenzung der Zuständigkeit der Ausfuhrzollstellen durch Straßen und nicht durch Postleitzahlen erfolgt (zum Teil in Ballungsräumen) oder
- die Postleitzahl für ein Postzollamt vorgesehen ist.
Ergibt die Ermittlung der zuständigen Ausfuhrzollstelle auf Grundlage der Postleitzahl mehr als ein Zollamt (ohne Postzollamt), so ist eine abschließende Zuständigkeitsklärung mit den betroffenen Zollämtern unabdingbar.
Für das Zollamt Hafencity beschränkt sich die Zuständigkeit als Ausfuhrzollstelle ausschließlich auf Postsendungen.