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Technische Fragen zur summarischen Eingangsanmeldung

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Technische Fragen zur summarischen Eingangsanmeldung

    • Der Entry Key enthält die Beförderungsmitteldaten, durch die alle Summarischen Eingangsanmeldungen, die mit einem bestimmten Beförderungsmittel transportiert werden, identifiziert werden können. Zu den Beförderungsmitteldaten und somit zum "Entry Key" gehören die Datenfelder:

      • "Nummer der Beförderung" bzw. "Grenzüberschreitendes aktives Beförderungsmittel (Kennzeichen)",
      • "Verkehrszweig an der Grenze" und
      • "Datum und Uhrzeit der angemeldeten Ankunft".

      Sofern die Waren im Luft-, See- oder Binnenschiffsverkehr (Verkehrszweig-Codes 1, 4 oder 8) befördert werden, wird die Ankunftsanzeige anhand der Beförderungsmitteldaten verarbeitet.

    • Das EDI-IHB wird ausschließlich in Deutsch erstellt. Eine Ausgabe in Englisch (auch für Teilbereiche, z.B. EAS) ist nicht vorgesehen.

    • Die Datengruppe "Weiterer Beteiligter" ist dann erforderlich, wenn das
      Feld "[Position] Besondere Vermerke (ID)" den Wert '10600' enthält. In diesem Fall ist der Empfänger der Ware noch nicht bekannt und der "Weitere Beteiligte" tritt an dessen Stelle.

    • Innerhalb einer Position kann mehrmals (Wiederholfaktor 99) eine Packstückart ausgewählt werden. Es ist möglich, die gleiche Packstückart wiederholt anzugeben. Es könnten zum Beispiel 99 mal 99.999 Kartons innerhalb einer Position angeben werden. Die höchste Packstückanzahl für eine Position erweitert sich somit auf 9.899.901. Falls diese auch nicht ausreichen sollte, wäre eine Aufteilung der Sendung auf mehrere Positionen möglich.

    • Beispiel 1:
      Eine IE 315 (E_ENS_DAT) mit 5 Positionen wird übermittelt. Als Antwort wird eine E_AIV_NOT für Position 4 erzeugt. Kann nun eine IE 313 (E_ENS_AMD) für die Positionen 1-3 und 5 erzeugt werden?

      Nachdem die Nachricht IE 351 (E_AIV_NOT) übermittelt wurde, ist eine Änderung nicht mehr möglich.

      Beispiel 2:
      Durch die Nachricht IE 351 (E_AIV_NOT) konnten nur die Positionen 1 bis 3 und 5 beladen werden, da für die Position 4 ein Ladeverbot ausgesprochen worden ist. Durch die Übermittlung der Nachricht kann keine der anderen Position eine Änderung erfahren.
      Eine IE 313 (E_ENS_AMD) ist damit generell nicht mehr möglich, wenn eine E_AIV_NOT übermittelt worden ist.

    • Die Umleitung einzelner Positionen ist in ATLAS nicht möglich.
      Im Falle von See- und Luftverkehr ist eine Angabe des Beförderungsmittels auf Kopfebene zwingend vorgesehen, dies schließt eine positionsbezogene Umleitung grundsätzlich aus. Eine Umleitung einzelner Positionen wird nicht für sinnvoll erachtet, sodass für alle Verkehrszweige ausschließlich die Umleitung eines gesamten Beförderungsmittels unterstützt wird.

    • Ändert sich die erste Eingangszollstelle derart, dass diese sich in einem anderen Mitgliedstaat als die ursprünglich in der summarischen Eingangsanmeldung (ESumA) angemeldete erste Eingangszollstelle und die nachfolgenden Eingangszollstellen befindet, hat der SumA-Verantwortliche die Pflicht, die Änderung der angemeldeten ersten Eingangszollstelle mit der Umleitungsanzeige bekannt zu geben.

    • Die Umleitungsanzeige kann der SumA-Verantwortliche selbst oder jede andere beliebige Person senden.

    • Nein, die Ankunftsanzeige erhält eine eigene Movement Reverence Number (MRN). Diese wird dem Beteiligten nach Einarbeitung der Ankunftsanzeige mit Hilfe der Nachricht IE348 (E_ARN_VAL) mitgeteilt.

    • Nachdem eine Ankunftsanzeige IE347 (E_ARN_ENT) versendet worden ist, ist es möglich, dass eine IE 348 (E_ARN_VAL) als auch eine IE 349 (E_ARI_REJ) gesendet wird.

    • Grundsätzlich darf nur der echte Verbringer, der die Ware körperlich verbringt, die Ankunftsanzeige abgeben. Teilnehmer, die im Luft- oder Seeverkehr nur Ladeflächen mieten und nicht als körperlicher Verbringer agieren, dürfen keine Ankunftsanzeige abgeben. Ausgenommen sind Konstellationen im Luftverkehr, die die Vergabe einer eigenen Flugnummer bewirken. In diesen Fällen darf pro Flugnummer eine eigene Ankunftsanzeige abgegeben werden.

    • Enthält das Datenfeld "Verkehrszweig an der Grenze" einen der Werte '1', '4' oder '8', so werden für die Ermittlung der in der Ankunftsanzeige referenzierten summarische Eingangsanmeldung (ESumA) ausschließlich die Angaben zugrunde gelegt, die das ankommende Beförderungsmittel identifizieren:

      • "Grenzüberschreitendes aktives Beförderungsmittel (Kennzeichen)" bzw. "Nummer der Beförderung",
      • "Verkehrszweig an der Grenze" und
      • "Datum und Uhrzeit der angemeldeten Ankunft"

      Enthält das Feld "Verkehrszweig an der Grenze" einen anderen Wert als '1', '4' oder '8', so werden die in der Ankunftsanzeige referenzierten ESumA über die Angabe im Feld "[Position] MRN" ermittelt.

    • Ein Ladeverbot (IE351 E_AIV_NOT) kann sowohl für den gesamten ESumA-Vorgang als auch für einzelne Positionen gesendet werden. Es ist somit möglich, dass die Waren des gesamten ESumA-Vorgangs oder einzelner Positionen der ESumA nicht geladen werden dürfen.

    • Wird bei einer summarischen Eingangsanmeldung (ESumA) oder bei einer Position einer ESumA durch die gemeinschaftliche Risikoanalyse ein Risikocode festgestellt, der die Anordnung eines Ladeverbots zur Folge hat, so erhalten der Sender der Bezugsnachricht und der Verbringer die Nachricht IE351 (E_AIV_NOT) mit der Mitteilung, dass die betreffende Ware im Drittland nicht verladen werden darf.

      Zudem kann die Zollstelle bis zur Ankunft der Ware mit einer IE351 (E_AIV_NOT) den Sender einer ESumA über eine Kontrollabsicht informieren, sofern der SumA-Verantwortliche Inhaber eines AEOS- oder AEOF-Zertifikates ist, d.h. einen AEOS- oder AEOF-Status hat.

      Im Rahmen der Gestellung werden der Gestellende, oder dessen Vertreter und der Verwahrer, sofern sie ATLAS-Teilnehmer sind, automatisiert mittels Nachricht "Bekanntgabe einer Maßnahme" (CUSSTP) über alle vorgesehenen EAS-Kontrollmaßnahmen in Kenntnis gesetzt.

    • Die genannten Fehlertexte des Verfahrensbereichs "Eingangs-/Ausgangs-SumA" wurden erstmalig im EDI-Implementierungshandbuch 8.3.7 mit der Codeliste M5001 veröffentlicht. Eine Veröffentlichung auf Englisch wird nicht vorgenommen. Für eine Übersetzung der Codeliste muss im Bedarfsfalle die Teilnehmersoftware sorgen.

    • In der CUSPRL muss die Master Reference Number (MRN) sowie die entsprechende Position der IE315 (E_ENS_DAT) angeben werden.

    • Zum Zeitpunkt der Einarbeitung der VSA erfolgt kein Abgleich mit den Daten in EAS. Daher besteht auch künftig kein Unterschied zur jetzigen Ablehnung einer fehlerhaften VSA mittels CUSREC.

    • Liegt für eine Position mit Kennzeichen "Freizone" (unabhängig vom zollrechtlichen Status) eine Kontrollmaßnahme aus der summarischen Eingangsanmeldung (ESumA) vor, wird diese Position nicht automatisiert erledigt, sondern lediglich die Gestellung diesbezüglich bestätigt. Hinsichtlich der Position werden die Nachrichten "Verwahrungsmitteilung" (CUSTST) und "Bekanntgabe einer Maßnahme" (CUSSTP) erzeugt. Die betroffenen Waren befinden sich unter zollamtlicher Überwachung. Eine Erledigung beziehungsweise Änderung dieser Position der Summarischen Anmeldung ist grundsätzlich nicht zulässig, bis die entsprechende Kontrollmaßnahme durchgeführt wurde.

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