Die ATLAS-Anwendung Nacherhebung, Erstattung oder Erlass (NEE) unterstützt das Erstellen von Bescheiden auf Antrag oder von Amts wegen bei
- erstmaliger verspäteter Festsetzung,
- Nacherhebung,
- Erstattung oder Erlass
von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, die von den Zollbehörden nicht oder nicht in gesetzlich vorgeschriebener Höhe erhoben wurden.
Das Stellen eines Antrages kann nicht auf elektronischem Wege erfolgen, es ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Informationen zum Erlass- und Erstattungsverfahren von Einfuhrabgaben
Die Bescheide werden grundsätzlich schriftlich an den Beteiligten übersandt. Auf Wunsch können die Bescheide im ATLAS-Teilnehmerverfahren auch elektronisch übermittelt werden.