Im Rahmen der Umsetzung des Mehrwertsteuerdigitalpakets ist seit dem 1. Juli 2021 unter anderem die ehemalige Umsatzsteuerbefreiung für die Einfuhr von Kleinsendungen mit einem Wert bis 22 Euro, wie sie insbesondere im E-Commerce vorkommen, entfallen. Gleichzeitig traten umfangreiche Änderungen des europäischen Zollrechts in Kraft. Dies hat zur Folge, dass anders als bisher im E-Commerce üblich, grundsätzlich elektronische Zollanmeldungen erforderlich sind.
Für eine effiziente zoll- und einfuhrumsatzsteuerrechtliche Behandlung von geringwertigen Sendungen bis zu 150 Euro wurde die Fachanwendung ATLAS-IMPOST (Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen) entwickelt, mit der die Regelungen von Art. 143a UZK-DA umgesetzt werden.
Mit der Fachanwendung ATLAS-IMPOST können Unternehmen, aber auch Privatpersonen, welche sich bei der zoll- und einfuhrumsatzsteuerrechtlichen Abwicklung für ihre bestellten Sendungen nicht vertreten lassen wollen, auf elektronischem Wege Informationen austauschen. Dies betrifft z.B. die Abgabe von Zollanmeldungen, den Informationsaustausch über geplante Kontrollen und das Empfangen von Abgabenbescheiden.
Für ATLAS-Teilnehmer steht der Zollanmeldungstyp APK (Anmeldungen von Post- und Kuriersendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro) zur Verfügung. APK können vor Gestellung als vorzeitige Zollanmeldungen oder nach Gestellung als nicht vorzeitige Zollanmeldungen abgegeben werden. In der APK kann auf ein Vorpapier referenziert werden. Hierbei handelt es sich in der Regel um die Gestellungsmitteilung, welche an die ATLAS-Fachanwendung SumA übermittelt worden ist.
Mit der APK können Sendungen (Post-, Kurier- und andere Sendungen) bis zu einem Wert von 150 Euro (EU-Code C07) und Sendungen von einer Privatperson an eine andere Privatperson (Geschenksendungen) bis zu einem Wert von 45 Euro (EU-Code C08) angemeldet werden.
Die elektronische Übermittlung von Informationen mit der Fachanwendung ATLAS-IMPOST wird - anders als bisher in ATLAS üblich - nicht nach dem Protokoll X.400 bzw. FTAM sondern über Webservices realisiert. Mit dem Umstieg auf Webservice-Technologie und Zugriff aus öffentlichen Netzen sowie der immer stärkeren Bedeutung von IT-Sicherheit ist die BIN als Authentisierungskriterium nicht mehr ausreichend. Daher kommen andere Signierungs- und Zertifikatsmechanismen zum Einsatz.
Ausführliche Informationen zur technischen Umsetzung mittels Webservices und dem Informationsaustausch zwischen Teilnehmern und der Zollverwaltung im Fachverfahren ATLAS-IMPOST finden Sie im Merkblatt für Teilnehmer für das Release 10.0.
Die vorgesehenen Nachrichten im Fachverfahren ATLAS-IMPOST können der jeweils aktuellsten Version des EDI-IHB für das Release 10.0 entnommen werden.
Am 25. März 2021 fand eine Informationsveranstaltung für Softwarehersteller statt, um umfassend über ATLAS-IMPOST zu informieren. Die Präsentationen zu den gehaltenen Vorträgen finden Sie hier:
- EDI-Implementierungshandbuch - Änderungen im Rahmen von ATLAS 10.0
- Release ATLAS 10.0 - Fachkonzepte
- Änderungen in der externen Kommunikation - Webservice Kommunikation SOAP
- Zertifikate
- Teilnahme und Zertifizierungsverfahren
Für Privatpersonen und Unternehmen, welche nicht im Rahmen des Teilnehmerverfahrens auftreten wollen oder können, werden der Zollanmeldungstyp IPK (Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro) und die Internetzollanmeldung (IZA) bereit gestellt.
Die IPK wird online über das Zoll-Portal angeboten und ist dort nach erfolgter Registrierung bzw. Anmeldung für Privatpersonen und Unternehmen unter der Dienstleistung "Grenzüberschreitender Warenverkehr" zugänglich. Für die Registrierung im Zoll-Portal wird ein ELSTER-Zertifikat oder der elektronische Personalausweis benötigt.
Mit der IPK können Sendungen (Post-, Kurier- und andere Sendungen) bis zu einem Wert von 150 Euro (EU-Code C07) und Sendungen von einer Privatperson an eine andere Privatperson (Geschenksendungen) bis zu einem Wert von 45 Euro (EU-Code C08) angemeldet werden.
Mit der IZA können eingeführte Waren mit einem Wert von mehr als 150 Euro angemeldet werden, darüber hinaus können unabhängig vom Wert Waren angemeldet werden, für die andere als die oben genannten EU-Codes oder andere Befreiungstatbestände genutzt werden sollen, z.B. Rückwaren.
Im Gegensatz zu Privatpersonen müssen Wirtschaftsbeteiligte eingeführte Waren außer in wenigen Ausnahmefällen in Form einer elektronischen oder elektronisch übermittelten Zollanmeldung (IZA) anmelden.
Das Zoll-Portal bietet Ihnen einen einfachen und sicheren Zugang zu den Dienstleistungen des Zolls.
Nach einmaliger Registrierung können Sie Ihre Anträge digital über das Zoll-Portal stellen und deren Bearbeitungsstand verfolgen.
Zoll-Portal: Dienstleistung "Grenzüberschreitender Warenverkehr" [Anmeldung notwendig]
Bei Fragen zu ATLAS-IMPOST steht Ihnen der Service Desk Zoll zur Verfügung.