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Das IT-Verfahren ATLAS-Versand (NCTS)

Unter dem von der Europäischen Kommission geleiteten Dachprojekt TCP (Transit Computerization Project) wird das NCTS (New Computerized Transit System) in der EU (Europäischen Union), der EFTA (Europäischen Freihandelsassoziation) und weiteren europäischen Staaten zur Abwicklung von Versandverfahrensvorgängen verwendet.

Aktueller Funktionsumfang von ATLAS im Verfahrensteil Versand

  • Versandanmeldung und Überführung in das Versandverfahren sowie Beendigung und Erledigung von Versandverfahren (dies umfasst externe und interne Unionsversandverfahren, externe gemeinsame Versandverfahren und TIR-Verfahren)
  • Teilnehmerschnittstelle zur Unterstützung der vereinfachten Verfahren eines zugelassenen Versenders (ZV) und eines zugelassenen Empfängers (ZE) beziehungsweise eines zugelassenen Empfängers - TIR (ZT)
  • Internetversandanmeldung (IVA)
  • Anbindung der Durchgangszollstellen und der Ausgangszollstellen im Versandverfahren
  • Status- und Rückweisungsmeldungen an der Teilnehmerschnittstelle
  • Auskunftssystem und Erfassung von Unterwegsereignissen für Benutzer bei den Zollstellen
  • Zugriffsberechtigung durch die für das Such- und Erhebungsverfahren zuständigen Hauptzollämter (HZÄ (SEV))
  • automatisierter Informationsaustausch im Rahmen des Such- und Erhebungsverfahrens
  • Verwaltung von Sicherheiten

Teilnahmevoraussetzungen und Zertifizierung

Die Generalzolldirektion - Dienstort Weiden - bietet weiterhin allen interessierten Wirtschaftsbeteiligten und Softwarehäusern die Möglichkeit, ihre Teilnehmersoftware zertifizieren zu lassen. Das Verfahren richtet sich nach den für ATLAS geltenden Regelungen. Weitere Informationen sind in den Bereichen Teilnahmevoraussetzungen und Zertifizierung bereitgestellt.

Teilnahmevoraussetzungen
Zertifizierung

Abgabe von Versandanmeldungen

Seit 2005 sind in Deutschland Versandanmeldungen grundsätzlich IT-gestützt abzugeben. Um Daten elektronisch mit den Zollbehörden austauschen zu können, kann der Wirtschaftsbeteiligte eine eigene Software zertifizieren lassen. Dies ist aber nicht erforderlich. Er kann sich auch eines Dritten, der die Software besitzt, bedienen. Dieser tritt als technischer Nachrichtenübermittler für den Wirtschaftsbeteiligten auf, wird dadurch aber nicht Zollvertreter des Wirtschaftsbeteiligten.

Für alle Wirtschaftsbeteiligten, die als Inhaber des Versandverfahrens eine Versandanmeldung abgeben möchten und hierzu keine eigene oder erworbene Software besitzen beziehungsweise nur gelegentlich das Versandverfahren nutzen, besteht die Möglichkeit, ihre Versandanmeldung über das Internet abzugeben, hierzu wird die sogenannte Internetversandanmeldung (IVA) verwendet. Informationen dazu finden Sie unter "Internetzollanmeldungen".

Internetzollanmeldungen

Versandanmeldungen werden nur in bestimmten Ausnahmefällen papiermäßig angenommen, die in Art. 6 Abs. 3 und 4 UZK geregelt sind.

So werden papiergestützte Versandanmeldungen von Reisenden angenommen, die eine Ware befördern möchten, aber keinen Zugang zum IT-System der Zollbehörden haben (Art. 158 Abs. 2 UZK i.V.m. Art. 143 UZK-DA). Außerdem wird in den Fällen, in denen entweder auf Seiten der Zollbehörden oder auf Seite des Wirtschaftsbeteiligten das IT-Verfahren nicht funktioniert, das Betriebskontinuitätsverfahren bzw. Ausfallverfahren angewendet, siehe dazu Art. 6 Abs. 3 b UZK i.V.m. Art. 274 UZK-IA (gilt nur bei Eröffnung eines TIR-Verfahrens) bzw. Art. 291 UZK-IA (gilt bei Eröffnung von externen oder internen Unionsversandverfahren sowie von externen gemeinsamen Versandverfahren), welches unabhängig vom IT-System abläuft. Details zu diesem Betriebskontinuitätsverfahren (Ausfallverfahren) sind in der Verfahrensanweisung ATLAS (siehe Navigationsbereich rechts) geregelt.

Bewilligungen zum vereinfachten Verfahren

Wirtschaftsbeteiligte können sich den Status eines zugelassenen Versenders (ZV) oder zugelassenen Empfängers (ZE) beziehungsweise zugelassenen Empfängers - TIR (ZT) bewilligen lassen, um die Vorteile des NCTS optimal nutzen zu können. Im Rahmen dieser vereinfachten Verfahren können alle Förmlichkeiten im eigenen Betrieb erfüllt und der gesamte Informationsaustausch mit dem Zoll auf elektronischem Weg erledigt werden.

Um eine Bewilligung zum ZV oder ZE beziehungsweise ZT erteilt zu bekommen, muss der Wirtschaftsbeteiligte eine geeignete Software besitzen, über das er mit dem ATLAS-System der Zollstellen Informationen austauschen kann.

Beteiligte Zollstellen

Eine Liste aller am Versandverfahren beteiligten Zollstellen befindet sich in der "Customs Office List" (COL).

"Custom Office List"

Codelisten

Im Versandverfahren gibt es sogenannte statische und dynamischen Codelisten, in denen die vom System verwendeten Verschlüsselungen (zum Beispiel für Dokumente) hinterlegt sind.

Statische und dynamische Codelisten des Versandverfahrens

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