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ZELOS ist die Abkürzung für "zentraler Austausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen". Es handelt sich um eine neue ATLAS-Anwendung.
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Die Anwendung ZELOS ist für folgende Verfahren umgesetzt:
- Einfuhr (SumA, Zollbehandlung, AEGZ, Zolllager und Nacherhebung und Erstattung) und
- EAS (ASumA und ESumA)
Die Anwendung ZELOS ist für folgende Verfahren geplant:
- Ausfuhr (Überführung und Überwachung) und
- Versand (Überführung)
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- "Anforderung von Unterlagen und Stellungnahmen" (E_DOC_REQ)
- "Übermittlung von Unterlagen und Stellungnahmen" (E_DOC_DAT)
- "Bestätigung der Übermittlung von Unterlagen und Stellungnahmen" (E_DOC_ACK)
- "Fachliche/Technische Fehlermeldung" (E_ERR_NCK)
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Die Anwendung ZELOS bietet dem Teilnehmer die Möglichkeit, die für die Abfertigung erforderlichen Unterlagen vorab an das IT-Verfahren ATLAS zu versenden.
Der Teilnehmer kann nach Erhalt der Registriernummer (Antwortnachricht auf die Anmeldung) proaktiv die E_DOC_DAT (Übermittlung von Unterlagen und Stellungnahmen) mit den entsprechenden Unterlagen übermitteln.
Um eine Doppelbefassung durch den Benutzer möglichst auszuschließen, können Unterlagen grundsätzlich lediglich eine Stunde nach der Registrierung/Entgegennahme der referenzierten Anmeldung proaktiv übermittelt werden.
Bei Teilübermittlungen einer Bezugsanmeldung der Typen EGZ/BA ist die proaktive Übermittlung von Unterlagen ab dem Senden der ersten Teilübermittlung der EGZ/BA bis 60 Minuten nach Eingang der letzten Teilübermittlung der EGZ/BA mehrmals möglich.
Bei den Fachverfahren NEE und SumA können die Unterlagen nicht proaktiv übermittelt werden.
Weitere Einzelheiten siehe Frage "Wo werden die Verfahrensabläufe, Bedingungen und Einzelheiten zu ZELOS genauer erklärt?"
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Die neue IT-Anwendung ZELOS (Zentraler Austausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen) ermöglicht eine elektronische Unterlagenübermittlung im Abfertigungsprozess und bringt viele Vorteile sowohl für die Wirtschaftsbeteiligten als auch für die Zollstellen mit sich.
Die Benutzer können für die Abfertigung erforderliche Unterlagen für eine bestimmte Zollanmeldung direkt aus ATLAS heraus anfordern und einsehen, wenn diese durch die Teilnehmer übermittelt wurden. Diese wiederum haben nicht nur die Möglichkeit, nach Aufforderung die entsprechenden Dokumente zu übermitteln, sondern können auch proaktiv über ZELOS Unterlagen digital an die Zollstelle schicken.
Um die Prozesse sowohl auf Teilnehmerseite als auch auf Zollseite größtmöglich zu beschleunigen, den Datenaufwand so gering wie möglich zu gestalten und manuelle Tätigkeiten auf Teilnehmerseite bei elektronischer Unterlagenanforderung so gering wie möglich zu halten, regt die Generalzolldirektion an, dass die Softwarehersteller einen Antwortautomatismus umsetzen. Damit könnten bei Erstellung der Zollanmeldung im Teilnehmersystem durch Speichern der Unterlagen oder Verknüpfung dieser mit der Zollanmeldung im Warenwirtschaftssystem direkt zur Abfrage durch den Zoll zur Verfügung gestellt werden. Erfolgt dann eine Anfrage durch ATLAS kann das Teilnehmersystem vollautomatisiert und ohne Zeitverzug antworten.
Die proaktive Übermittlung wird nur bei Unterlagen empfohlen, die erfahrungsgemäß generell vom Zoll angefordert werden, beispielsweise bei der Abfertigung von Rückwaren, die Anti-Dumping Erklärung, Überwachungsdokumente oder Einfuhrgenehmigungen nach dem Außenwirtschaftsrecht. -
Die Nutzung der ZELOS-Funktionalität ist in einem Übergangszeitraum fakultativ. Die verpflichtende Nutzung der ZELOS-Nachrichten wird rechtzeitig bekannt gegeben.
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Im Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Release 10.1/AES-Release 3.0 (Kapitel 7.9) sowie im EDI-IHB (Beschreibungen der Nachrichten).
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Entsprechende Lasttestfälle wurden erstellt und vor Echtbetrieb getestet.
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Für die Nachricht ist eine maximale Nachrichtengröße von 20 MB zulässig.
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Die Unterlagen können in den Dateiformaten PDF, PNG oder JPEG übermittelt werden.
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Bei der proaktiven Übermittlung können nur Unterlagen geschickt werden, die im referenzierten Vorgang angemeldet worden sind.
Bei einer Anfrage der Zollstelle mittels der Nachricht E_DOC_REQ können nur angefragte Unterlagen übermittelt werden. Des Weiteren erfolgt eine Prüfung, ob in der E_DOC_DAT alle angefragten Unterlagen mit dem Kennzeichen "K" und alle Mitteilungsfelder mit dem Kennzeichen "1" enthalten sind. -
- Wenn nicht alle erforderlichen Unterlagen bzw. Mitteilungsfelder übermittelt werden.
- Wenn eine virenbehaftete Datei übermittelt wird.
- Wenn die Frist abgelaufen ist.
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Es ist pro Anfrage lediglich eine Antwort zulässig. Somit ist eine Aufteilung nicht möglich.
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Im ersten Schritt muss dieselbe Unterlage mehrfach übermittelt werden. Perspektivisch soll mittels Unterlagennummern eine redundante Übermittlung verhindert werden.
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Zu einem Vorgang können mehrere Anfragen gestellt werden. Wurde eine Anfrage beantwortet, kann der Benutzer eine weitere Anfrage stellen. Jedoch kann eine weitere Anfrage nur gestellt werden, wenn eine Antwort vorliegt.
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Die ZELOS-Nachrichten und die dazugehörigen Fehlernachrichten werden in separaten Nachrichtengruppen für alle Verfahrensbereiche (Einfuhr: SumA, EZA etc.) aufgenommen.
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- EAS (E_ENS_DAT und E_EXS_DAT)
ESumA:
Eine Anfrage aus der Fachanwendung EAS, ESumA ist nur zulässig, wenn die ESumA registriert ist und keine Position des Vorganges den Positionsstatus "gestellt" aufweist.
ASumA:
Eine Anfrage aus der Fachanwendung EAS, ASumA ist nur zulässig, wenn die ASumA registriert ist und kein Endbearbeitungsstatus vorliegt. - Versand (E_DEP_DAT)
Eine Anfrage aus der Fachanwendung Überführung ist nur zulässig, wenn der betreffende Vorgang den Status "angenommen" aufweist. - Ausfuhr (E_EXP_DAT und E_EXT_INF)
- Einfuhr (CUSPRL, CFCDEC, CFCREC, CFCPED, SPWPED, SCWDEC, SCIDEC, SCI-PED, SCIREC, CUSWAT, ECWPED, SCWPED, SCOPED, PRLCON, CHGTST, CUSPCS und SCWREC)
- NEE, wenn der Vorgang durch den Benutzer in ATLAS registriert ist.
- EAS (E_ENS_DAT und E_EXS_DAT)
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Es gibt eine neue Codeliste I0255 ZELOS-Unterlagen, in der alle Unterlagen aufgeführt sind, die von der Zollstelle mit der Nachricht E_DOC_REQ angefordert werden können. Dabei wird unterschieden zwischen Unterlagen, die zwingend im Original (Kennzeichen Kopie "0") bei der Zollstelle vorzulegen sind und welche als Kopie (Kennzeichen Kopie "1") elektronisch übermittelt werden können. Die Unterlagen mit dem Kennzeichen Kopie "1" können auch proaktiv übermittelt werden. Die Codeliste I0255 steht auf www.zoll.de zur Verfügung.
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Eine Nutzung von ZELOS kommt nur für Verfahren in Betracht, die bereits in ATLAS integriert sind. Dies ist bei Übersiedlungsgut bisher nicht der Fall.
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Nein. Der Fristablauf wird nicht mitgeteilt.
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Nein. Der Zoll kann die gleiche Unterlage mehrmals anfragen.
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Mit der Zertifizierung von Teilnehmersoftware für ZELOS wurde begonnen (s. ATLAS - Info 0336/22). Sobald Teilnehmer die Voraussetzungen für den Empfang von ZELOS-Nachrichten geschaffen haben und dies in den ATLAS-Teilnehmerstammdaten hinterlegt ist, besteht für die Zollstellen die Möglichkeit Unterlagen und/oder Stellungnahmen zu einem Bezugsvorgang (Zollanmeldung) elektronisch beim Teilnehmer anzufordern. Für Teilnehmer, die eine entsprechend zertifizierte Software nutzen, ist es zudem möglich, proaktiv Unterlagen elektronisch an das IT-Verfahren ATLAS zu versenden.
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