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Für die Nutzung der IAA-Plus benötigen Sie ein ELSTER-Online Zertifikat (ELSTER-Basis oder ELSTER-Spezial), einen aktuellen Browser, das aktuelle Java Runtime Environment (JRE) und einen PDF-Viewer. Stellen Sie bitte sicher, dass Cookies akzeptiert werden und auch Cookies von Drittanbietern explizit zugelassen sind. Falls Sie einen Proxy Server nutzen, so müssen die entsprechenden Zugriffsdaten sowohl im Browser als auch im Java Control Panel angegeben werden. PopUp-Fenster sollten für die IAA-Plus zugelassen werden.
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Falls in Ihrem Unternehmen ein Proxy-Server für den Zugriff auf das Internet verwendet wird, so müssen die entsprechenden Einstellungen dafür auch in der Java-Umgebung vorgenommen werden. Öffnen Sie dazu bitte das Java Control Panel aus Ihrer Systemsteuerung und klicken Sie auf "Netzwerkeinstellungen". Tragen Sie anschließend bitte die Daten des von Ihnen verwendeten Proxy-Servers ein.
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Die EORI-Nummer wird auf Antrag kostenlos bei der Generalzolldirektion - Dienstort Dresden - Stammdatenmanagement (GZD - DO Dresden - Stammdatenmanagement) vergeben.
Der Beteiligte hat die Möglichkeit, die EORI-Nummer über das Bürger- und Geschäftskundenportal schnell, bequem und medienbruchfrei zu beantragen. Ein hierfür benötigtes Servicekonto kann ab dem 1. Oktober 2019 beim Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung unter www.zoll-portal.de eingerichtet werden.
Bürger- und Geschäftskundenportal (LOGIN)
Alternativ können die Antrags-Formulare 0870a (EORI-Nummer) oder 0870c (Privatpersonen) per E-Mail (als PDF-Dokument), per Post oder per Fax bei der GZD - DO Dresden - Stammdatenmanagement eingereicht werden.
Eine entsprechende Ausfüllanleitung finden Sie beim Öffnen der jeweiligen Version des Formulars 0870.
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Die Erteilung der EORI-Nummer dauert in der Regel drei bis vier Wochen. Über die Vergabe werden Sie zu gegebener Zeit per Post benachrichtigt.
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Eine Nutzung der IAA-Plus ist ohne EORI-Nummer aus technischen Gründen nicht möglich. Kleinsendungen bis 1.000 Euro können allerdings auch ohne EORI-Nummer mündlich unter Vorlage einer Rechnung oder eines sonstigen Handelspapiers an einer Grenzzollstelle angemeldet und ausgeführt beziehungsweise zum Versand aufgegeben werden.
Bei Ausfuhrsendungen über 1.000 Euro besteht die Möglichkeit, sich bei der Abgabe einer Ausfuhranmeldung durch eine Zollagentur oder Spedition vertreten zu lassen oder die Dienste eines Dezentralen Kommunikationspartners zu nutzen. Dieser stellt Ihnen zur Übermittlung elektronischer Ausfuhranmeldungen mitunter auch Web-basierte Mietsoftware zur Verfügung, deren Nutzung technisch ohne EORI-Nummer möglich ist.
Bis zur Vergabe der EORI-Nummer können Abfertigungen bei deutschen Zollstellen dann gegen Vorlage einer Kopie des ausgefüllten EORI-Antrags zusammen mit dem Nachweis über das Versenden des Antrags an die Generalzolldirektion - Dienstort Dresden - Stammdatenmanagement (zum Beispiel Sendebericht des Fax-Geräts oder eine Kopie der E-Mail) vorgenommen werden.
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Die IAA-Plus unterstützt die Registrierungsart ELSTER-Basis (Softzertifikat) und ELSTER-Spezial (Sicherheitsstick). Die Registrierungsart ELSTER-Plus (Signaturkarte) wird von der IAA-Plus nicht unterstützt.
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Bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Beantragung eines elektronischen ELSTER-Zertifikiats oder der Registrierung Ihres Sicherheitssticks steht Ihnen das ELSTER-Callcenter montags bis freitags zwischen 7:00 Uhr und 22:00 Uhr, samstags und sonntags sowie an bundeseinheitlichen Feiertagen von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Verfügung.
- E-Mail: hotline @elster.de
- Telefon: 01805 2350 55
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Sie verwenden ein Zertifikat des Bundeszentralamts für Steuern. Damit ist eine Anmeldung an die IAA-Plus nicht möglich. Nutzen Sie bitte die ELSTER-Zertifikate des Bayerischen Landesamts für Steuern.
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Das Software-Zertifikat ist aus Sicht des Betriebssystems Ihres Computers eine Datei im pfx-Format, die kryptografische Schlüssel und Zertifikate beinhaltet und auf unterschiedliche Speichermedien abgelegt werden kann (zum Beispiel Festplatte, Diskette, USB-Stick). Da das Software-Zertifikat wie jede andere Datei beliebig oft kopierbar ist, kann auf einfache Weise eine Sicherungskopie erstellt werden.
Durch den Einsatz eines ELSTER-Zertifikats im Nachrichtenaustausch können die Zollstellen feststellen, von wem eingehende Ausfuhranmeldungen stammen und gleichzeitig alle zollrechtlichen Entscheidungen zur Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren zurück an den Absender übermitteln.
Damit können Wirtschaftsbeteiligte alle wesentlichen Vereinfachungen vollständig papierlos über das Internet abwickeln. Die Vorlage einer handschriftlich unterzeichneten Ausfuhranmeldung bei der Ausfuhrzollstelle ist nicht mehr erforderlich; auch Rückantworten der Ausfuhrzollstelle werden elektronisch übermittelt.
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Die Beantragung eines ELSTER-Zertifikats können Sie über das ElsterOnline-Portal vornehmen.
Die Registrierung erfolgt aus Sicherheitsgründen in drei Schritten und muss nur einmal durchgeführt werden. Die PIN für ELSTER-Basis kann von Ihnen selbst vergeben werden und zwischen 6 und 20 Zeichen lang sein.
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Das ELSTER-Zertifikat erhalten Sie nach Abschluss der Registrierung im ElsterOnline-Portal per E-Mail. Den Aktivierungscode zum erstmaligen Login erhalten Sie per Post von der Finanzverwaltung.
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Sollte die Persönliche Identifikationsnummer (PIN) unwiederbringlich verloren sein, registrieren Sie sich bitte erneut bei ELSTER-Online, denn eine neue PIN kann nicht ausgestellt werden.
Ihr Benutzerkonto ist nach dreimaliger falscher PIN-Eingabe nicht gesperrt. Es gibt keine Beschränkung an Versuchen. Die PIN für Ihr ELSTER-Zertifikat kann zwischen 6 und 20 Zeichen lang sein.
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Organisationen, die über keine Berechtigungsdaten (0,00 Euro Werte) verfügen, können sich über dedizierte Mitarbeiter mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat und der persönlichen Steuernummer "vertreten" lassen.
In diesem Fall muss die persönliche Steuernummer des Mitarbeiters in den Stammdaten der EORI-Nummer der Organisation hinterlegt sein.
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Der Sicherheitsstick ist ein spezieller USB-Stick mit einem integrierten Kryptographiechip, auf dem im Rahmen der Registrierung "ELSTER-Spezial" die Erzeugung von eindeutigen und nur für Sie erzeugten Schlüsseln gestartet wird. Der Sicherheitsstick speichert die Identität einer Person absolut sicher und führt die kryptographischen Operationen für Authentifikation und elektronische Signatur innerhalb des Sticks durch. Die Funktionen des integrierten Chips entsprechen in Hard- und Software identisch denen einer Chipkarte. Damit ist der Sicherheitsstick ein Computer im Kleinformat.
Durch den Einsatz eines im ElsterOnline-Portal registrierten Sicherheitssticks (ELSTER-Spezial) im Nachrichtenaustausch können die Zollstellen feststellen, von wem eingehende Ausfuhranmeldungen stammen und gleichzeitig alle zollrechtlichen Entscheidungen zur Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren zurück an den Absender übermitteln.
Die Vorlage einer handschriftlich unterzeichneten Ausfuhranmeldung bei der Ausfuhrzollstelle ist nicht mehr erforderlich; auch Rückantworten der Ausfuhrzollstelle werden elektronisch übermittelt.
Der Sicherheitsstick ist nicht als Laufwerk in Ihrem Computer sichtbar.
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Die Registrierung Ihres Sicherheitssticks können Sie über das ElsterOnline-Portal vornehmen.
Die Registrierung erfolgt aus Sicherheitsgründen in zwei Schritten und muss nur einmal durchgeführt werden. Die Persönliche Identifikationsnummer für Ihren Sicherheitsstick kann von Ihnen selbst vergeben werden und muss genau 6 Zeichen lang sein.
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Der Sicherheitsstick muss käuflich erworben werden. Um den Sicherheitsstick verwenden zu können, müssen Sie einen Treiber installieren, der Ihnen ebenfalls zum Download zur Verfügung steht.
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Sollte die PIN unwiederbringlich verloren sein, registrieren Sie sich bitte erneut bei ELSTER-Online, denn eine neue PIN kann nicht ausgestellt werden.
Nach dreimaliger Falscheingabe der PIN ist das Zertifikat auf Ihrem Stick gesperrt und damit unbrauchbar. Eine Entsperrung ist nicht möglich. Bitte registrieren Sie sich erneut bei ELSTER-Online.
Die PIN für Ihren Sicherheitsstick muss genau 6 Zeichen lang sein.
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Nein. Ein vorhandenes ELSTER-Zertifikat der Registrierungsart "ELSTER-Basis" kann auf Ihrem Sicherheitsstick nicht verwendet werden. Um Ihren Sicherheitsstick zu registrieren, müssen Sie von Anfang an die Registrierungsart "ELSTER-Spezial" wählen.
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In den Stammdaten der EORI-Nummer bei der Generalzolldirektion - Dienstort Dresden - Stammdatenmanagement muss die Steuernummer hinterlegt sein, mit der das verwendete ELSTER-Zertifikat beantragt wurde. Sofern das verwendete ELSTER-Zertifikat mit der Steuernummer für Lohnsteuerzwecke beantragt wurde, kann auch diese in den Stammdaten der EORI-Nummer hinterlegt werden.
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Welche Steuernummer in den Stammdaten Ihrer EORI-Nummer hinterlegt ist, können Sie dem letzten Stammdatenauszug entnehmen, der Ihnen von der Generalzolldirektion - Dienstort Dresden - Stammdatenmanagement nach Vergabe Ihrer EORI-Nummer beziehungsweise nach Übernahme der letzten Stammdatenänderungen per Post zugegangen ist.
Alternativ kann die hinterlegte Steuernummer bei der Zentralen Auskunft Zoll erfragt werden.
- Telefon: +49 228 303-26050
- Fax: 0351 44834-590
- E-Mail: info.eori @zoll.de
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Die Ihrem ELSTER-Zertifikat zugrunde liegende Steuernummer können Sie nur dem Schreiben "Aktivierung Ihres Benutzerkontos beim ElsterOnline-Portal" entnehmen, welches Sie nach Abschluss des ersten Registrierungsschrittes zur Mitteilung Ihres persönlichen Aktivierungs-Codes (mit Kurznamen des Benutzerkontos) per Post erhielten.
Verfügen Sie über mehrere ELSTER-Zertifikate und wissen nicht, welches Schreiben zu welchem ELSTER-Zertifikat gehört, können Sie die Zuordnung über den bei der Registrierung vergebenen Kurznamen Ihres Benutzerkontos im ElsterOnline-Portal herstellen.
Der von Ihnen vergebene Konto-Kurzname wird Ihnen nach Login mit Ihrem ELSTER-Zertifikat im ElsterOnline-Portal angezeigt.
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Die Eintragung beziehungsweise Änderung Ihrer Steuernummer in den Stammdaten der EORI-Nummer können Sie mit dem Formular "IAA Plus - Antrag auf Eintragung/Änderung der Steuernummer" (Formular 033082) bei der Generalzolldirektion - Dienstort Dresden - Stammdatenmanagement vornehmen.
Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an die Generalzolldirektion - Dienstort Dresden - Stammdatenmanagement:
per Fax an die Fax-Nummer 0351 44834-449 oder
per E-Mail als PDF-Dokument an antrag.eori @zoll.de -
Die Eintragung beziehungsweise Änderung Ihrer Steuernummer in den Stammdaten der EORI-Nummer bei der Generalzolldirektion - Dienstort Dresden - Stammdatenmanagement erfolgt für gewöhnlich innerhalb eines bis zwei Arbeitstagen, sofern der Änderungsantrag per Fax an 0351 44834-449 übermittelt wurde.
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Sofern die in den Stammdaten Ihrer EORI-Nummer hinterlegte Steuernummer lediglich nicht mehr aktuell ist, aber ein mit dieser Steuernummer beantragtes ELSTER-Zertifikat vorhanden ist, kann die IAA-Plus weiter verwendet werden. Ist keine Steuernummer in den Stammdaten Ihrer EORI-Nummer hinterlegt, ist eine Nutzung der IAA-Plus aus technischen Gründen nicht möglich.
Kleinsendungen bis 1.000 Euro können mündlich unter Vorlage einer Rechnung oder eines sonstigen Handelspapiers an einer Grenzzollstelle zur Ausfuhr angemeldet beziehungsweise zum Versand aufgegeben werden.
Bei Ausfuhrsendungen über 1.000 Euro besteht die Möglichkeit, sich bei der Abgabe einer Ausfuhranmeldung durch eine Zollagentur oder Spedition vertreten lassen oder die Dienste eines Dezentralen Kommunikationspartners zu nutzen. Dieser stellt Ihnen zur Übermittlung elektronischer Ausfuhranmeldungen mitunter auch Web-basierte Mietsoftware zur Verfügung, deren Nutzung nicht von der in den Stammdaten Ihrer EORI-Nummer hinterlegten Steuernummer abhängig ist.
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Für Fragen, Probleme und Verbesserungsvorschläge, die die IAA-Plus betreffen, steht ein zentraler Service Desk, bestehend aus dem Service Desk Zoll und dem Service Desk ITZBund, zur Verfügung.
Anwenderprobleme
Für Anwenderprobleme (zum Beispiel Nutzung von Codierungen und Erläuterungen zu einzelnen Eingabefeldern und so weiter) steht Ihnen der Service Desk Zoll von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen) zur Verfügung.
Außerhalb der Öffnungszeiten des Service Desk Zoll nimmt der Service Desk ITZBund Ihre Anfragen entgegen.- Service Desk Zoll -
Telefon: +49 228 303-26090 oder 0800 8007 5452
Fax: +49 22899 680 7584Technische Probleme
Für technische Probleme (zum Beispiel Systemausfall, Störungen beim Nachrichtenaustausch und so weiter) steht Ihnen der Service Desk ITZBund rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres zur Verfügung.
- Service Desk ITZBund -
Wilhelm-Fay-Straße 11
65936 Frankfurt am Main
Postfach 75 04 61
60534 Frankfurt am Main
Telefon: 0800 8007 5451
Telefon: 0049 22899 680 8480 (aus dem Ausland)Weitere Informationen zum Service Desk finden Sie auf den Seiten des ITZBund.
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Ausfuhranmeldungen im Status 110 sind zunächst lediglich technisch vom Abfertigungssystem ATLAS entgegengenommen worden. Ein Ausdruck des ABD ist erst nach Überlassung der Waren zur Ausfuhr möglich (Status 501 bzw. 502).
Die Annahme der Ausfuhranmeldung (Status 131 bzw.132) und die anschließende Überlassung der Waren zur Ausfuhr durch die Zollstelle (Status 501 bzw. 502) erfolgt im Normalverfahren (ohne Bewilligung CCL) erst, nachdem die Ausfuhrwaren körperlich bei der Zollstelle vorgeführt wurden (sogenannte Gestellung) beziehungsweise - in Fällen der Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach § 12 Abs. 4 Außenwirtschaftsverordnung - nach Ablauf der angegebenen Verpackungs- und Verladezeit.
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Voraussetzung für den Ausdruck des ABD ist eine Ausfuhranmeldung im Status 501 bzw. 502. Voraussetzung für den Ausdruck des AGV ist eine Ausfuhranmeldung im Status 570.
Zur Anzeige und zum Ausdruck dieser Dokumente muss auf Ihrem Computer das Programm "Acrobat Reader" installiert sein.
Wenn Sie im Navigationsbereich "Ausfuhrzollstelle" im Verzeichnisbaum "Überlassung zur Ausfuhr" markiert haben, können Sie sich über das Symbol "Büroklammer" in der Navigationsleiste das Dokument "Ausfuhrbegleitdokument.pdf" anzeigen lassen, es ausdrucken und/oder speichern.
Nach erfolgtem Warenausgang an der Ausgangszollstelle wechselt der Vorgang im Navigationsbereich "Ausfuhrzollstelle" in die Übersicht "Anmeldungen Bearbeitung beendet". Durch Öffnen des Vorgangs und erneute Anforderung von Antwortnachrichten erhalten Sie eine "Mitteilung zur Ausfuhranmeldung" als Nachricht über den Warenausgang und können sich den Ausgangsvermerk über das Symbol "Büroklammer" in der Navigationsleiste speichern bzw. ausdrucken.
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Damit die eindeutige Master Reference Number (MRN) der Ausfuhranmeldung in Form eines Barcodes auf dem Ausfuhrbegleitdokument maschinenlesbar gedruckt werden kann, speichern Sie bitte die notwendige Schriftdatei (code_128.ttf) in das entsprechende "Fonts"-Verzeichnis auf Ihrem Computer. Das "Fonts"-Verzeichnis finden Sie - je nach Betriebssystem - in der Systemsteuerung unter "Darstellung und Anpassung" bzw. "Schriftarten".
Die Schriftdatei steht Ihnen als Download zu den jeweiligen EDI Releases im ATLAS-Publikationen zur Verfügung.
Bitte wählen Sie zunächst das jeweilige EDI Release und anschließend "Schriftartdatei/Font (code_128.ttf) für das Versand- und Ausfuhrbegleitdokument (VBD, ABD)" aus.
Nach Installation sollte der Barcode automatisch auf dem Ausdruck des Ausfuhrbegleitdokumentes erscheinen.
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Bitte extrahieren Sie die Schriftart-Datei (code_128.ttf) aus dem ZIP-Archiv und speichern Sie diese in ein Verzeichnis auf Ihrem PC-System.
Öffnen Sie anschließend bitte den Schriftarten-Ordner (Start > Systemsteuerung > Schriftarten). Ziehen Sie nun die Schriftartendatei (code_128.ttf) per Drag&Drop in den Schriftarten-Ordner. Die Barcode-Schriftart kann nun auf Ihrem System verwendet werden. -
Bis zur Überlassung der Waren zur Ausfuhr durch die Zollstelle (Status 501 bzw. 502) ist lediglich eine XML-Datei der gesendeten Ausfuhranmeldung sichtbar. Erst im Anschluss an die Überlassung können Sie sich über das Symbol "Büroklammer" in der Navigationsleiste das Dokument "Ausfuhrbegleitdokument.pdf" anzeigen lassen, es ausdrucken und/oder speichern.
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Jedes Formular, das als Nachricht Ihrer zuständigen Zollstelle rechtsverbindlich übermittelt werden soll, ist nach Abschluss der Dateneingabe in der Navigationsleiste über das Symbol "Diskette" zu speichern, wobei sich anschließend das Symbol "Kugelschreiber" blau färbt. Zum Signieren muss dieser angeklickt werden. In dem darauf erscheinenden Feld ist die nochmalige Eingabe der PIN erforderlich und die graue Schaltfläche "Signieren" zu bestätigen.
Nach erfolgreicher Signatur ist eine weitere Bearbeitung des Formulars ausgeschlossen. Als Reaktion auf Ihre Nachricht erhalten Sie stets eine Antwortnachricht von Ihrer Zollstelle als Meldung im jeweiligen "Daten-Browser".
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Aus logistischen Gründen übernehmen Kurier- und Paketdienste Ausfuhrsendungen mit einem Warenwert über 1.000 Euro für gewöhnlich nur nach einer Vorabfertigung bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle, auch wenn der Warenwert 3.000 Euro nicht übersteigt und die Ausfuhr über eine deutsche Zollstelle erfolgt. Vorabfertigungen von Waren sind nur im zweistufigen Ausfuhrverfahren möglich.
Ob eine Ausfuhranmeldung im zweistufigen Verfahren in Ihrem Fall erforderlich ist, erfragen Sie bitte bei dem entsprechenden Kurier- beziehungsweise Paketdienst.
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Aktuelle Störungsmeldungen sowie ggf. dazu vorhandene Mastertickets können auf der Internetseite des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund) unter folgendem Link eingesehen werden:
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Für die Inanspruchnahme des Ausfallkonzepts müssen technische Störungen mit Angabe der EORI-Nummer, des Beginns der Störung (Datum und Uhrzeit) und gegebenenfalls der Ursache vorab dem Service Desk des ITZBund (Informationstechnikzentrum Bund) zur Erstellung eines Tickets mitgeteilt werden.
Erreichbar ist der Service Desk ITZBund rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres über Telefon, Telefax und E-Mail.
- Telefon: 0800 8007 5451
- Telefon: 0049 22899 680 8480 (aus dem Ausland)
- Kontaktformular des ITZBund
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Der Ausgangsvermerk kann von der Ausfuhrzollstelle nur erstellt werden, wenn eine von der Ausgangszollstelle elektronisch übermittelte Ausgangsbestätigung vorliegt.
Im Straßengüterverkehr bestätigt die Ausgangszollstelle manuell den Ausgang, nachdem die Ware das Zollgebiet der Union verlassen hat.
Im Luft-, See-, Post- oder Schienengüterverkehr bestätigt der Teilnehmer am Ausgang den Ausgang der Waren aus dem Zollgebiet der Union elektronisch.
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Der Ausfuhrzollstelle können bei Ausbleiben der Ausgangsbestätigung der EU-Grenzzollstelle - außer in begründeten Ausnahmefällen - frühestens 70 Tage nach Überlassung zur Ausfuhr sogenannter Alternativnachweise zur nachträglichen Erledigung des zollrechtlichen Ausfuhrvorgangs vorgelegt werden, worauf durch die Ausfuhrzollstelle ein "Alternativ-Ausgangsvermerk" erstellt werden kann.
Da der "Alternativ-Ausgangsvermerk" als Alternativnachweis für Umsatzsteuerzwecke gilt, können von der Ausfuhrzollstelle als Alternativnachweise insbesondere Spediteursbescheinigungen (im Original) und Frachtbriefe (im Original oder beglaubigt) sowie Einfuhrverzollungsbelege aus dem Drittland (im Original oder beglaubigt) anerkannt werden.
Zahlungsnachweise oder Rechnungen können grundsätzlich nicht als Alternativnachweise anerkannt werden.
Weitere Informationen finden Sie in der ATLAS-Verfahrensanweisung unter Kap. 4.9.5.
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In Bearbeitung befindliche Ausfuhranmeldungen werden im "Daten-Browser" der IAA-Plus zu Ihrer Einsichtnahme und gegebenenfalls weiteren Bearbeitung hinterlegt und zunächst dauerhaft gespeichert. Zum entsprechenden "Daten-Browser" gelangen Sie über die Menüeinträge "Anmeldungen in Bearbeitung" im Navigationsbereich "Ausfuhrzollstelle" beziehungsweise "Ausfuhrvorgänge in Bearbeitung" im Navigationsbereich "Ausgangszollstelle".
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Ein Antrag auf Stornierung oder eine Ungültigerklärung kann über die entsprechende Schaltfläche in der IAA-Plus gestellt werden. Die Stornierung oder Ungültigerklärung ist nicht mehr zulässig, wenn sich der Ausfuhrvorgang in einem Endzustand befindet (Beispiel: Ausgang aus dem Zollgebiet der Union wurde bereits bestätigt). Nach Bearbeitung des Antrages durch die Ausfuhrzollstelle erhält der IAA-Plus-Nutzer eine entsprechende Mitteilung über die Ungültigerklärung oder Stornierung und der Vorgang wird mit dem Status 520 (Vorgang ungültig/storniert) im Bereich "Ausfuhrzollstelle" in den Datenbrowser "Anmeldungen Bearbeitung beendet" übernommen.
Einmal signierte und abgesendete Anmeldungen können aus der Anwendung nicht gelöscht beziehungsweise entfernt werden. Je nach Status der Ausfuhranmeldung befinden sich diese im Bereich "Ausfuhrzollstelle" dann in den Datenbrowsern "Anmeldungen in Bearbeitung" oder "Anmeldungen Bearbeitung beendet".
Eine lediglich technisch entgegengenommene Standard-Ausfuhranmeldung oder vereinfachte Ausfuhranmeldung (Status 110) wird 30 Tage in der Anwendung vorgehalten. Werden innerhalb dieser Frist die Waren nicht bei der Zollstelle vorgeführt (Gestellung) oder erfolgt keine Änderung beziehungsweise Ergänzung oder Stornierung beziehungsweise Ungültigerklärung wird die gesendete Ausfuhranmeldung automatisiert für "nicht angenommen" (Status 515) erklärt.
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Das Löschen bzw. die Änderung fehlerhafter Daten ist nur bei der Eingabe vor dem Signieren möglich.
Nach dem Signieren einer fehlerfrei erzeugten Ausfuhranmeldung erhalten diese automatisiert einen Status - zum Beispiel Status 110 (Anmeldung entgegengenommen). In bestimmten Fällen werden Ausfuhranmeldungen aber bereits systemseitig wegen unplausibler Daten abgelehnt und erhalten daher keinen Status. Nach Erhalt einer entsprechenden Fehlernachricht ist es möglich, die fehlerhafte Ausfuhranmeldung über die Schaltfläche "Erneut anlegen" einmalig zu duplizieren, zu berichtigen und erneut zu signieren. Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 4.1.1 (Tätigkeiten des Ausführers (Normalverfahren)) des Handbuchs zur IAA-Plus.
Vorgänge die nach Bearbeitung durch die Zollstelle bereits einen Status erhalten haben, zum Beispiel Status 515 (Anmeldung nicht angenommen) können nicht mehr bearbeitet werden.
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Es besteht derzeit keine Möglichkeit, abgeschlossene Ausfuhranmeldungen erneut zu verwenden beziehungsweise Daten aus diesen zu importieren. Für eine schnellere Erfassung von häufig verwendeten Angaben können jedoch Beteiligteninformationen und Warenpositionen vorab erfasst und gespeichert werden.
Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 3.5 (Stammdaten) des Handbuchs zur IAA-Plus.
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Erstellte und in Bearbeitung befindliche Ausfuhranmeldungen oder erledigte Ausfuhrvorgänge werden im entsprechenden "Daten-Browser" der IAA-Plus zu Ihrer Einsichtnahme und gegebenenfalls weiteren Bearbeitung hinterlegt und zunächst dauerhaft gespeichert.
Zudem werden Ihnen im "Daten-Browser" die von der Ausfuhrzollstelle eingegangenen Antwortnachrichten und/oder zusätzliche Entscheidungen der Ausfuhrzollstelle (zum Beispiel Anordnung einer Kontrollmaßnahme) als neue Meldung angezeigt. Diese enthalten gegebenenfalls auch ein PDF-Dokument mit dem Ausfuhrbegleitdokument oder dem Ausgangsvermerk für Umsatzsteuerzwecke als Downloaddatei oder eine Anfrage über den tatsächlichen Ausgang der Warensendung aus dem Zollgebiet der Union (Nachforschungsersuchen).
Über die Menüeinträge "Anmeldungen in Bearbeitung", "Anmeldungen Bearbeitung beendet" sowie "Ausfuhrvorgänge in Bearbeitung" und "Ausfuhrvorgänge Bearbeitung beendet" gelangen Sie in den jeweiligen "Daten-Browser".
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Im Bereich der Stammdaten können Sie über die Menüeinträge "Adressen anlegen", "Bewilligungen anlegen", "Waren anlegen" und "Warenort anlegen" häufig verwendete Angaben für eine schnellere Erfassung von Beteiligten-, Bewilligungs- und Wareninformationen in den Formularen vorab erfassen und speichern. Über die Menüeinträge "Adressen bearbeiten", "Bewilligungen bearbeiten", "Waren bearbeiten" und "Warenort bearbeiten" erhalten Sie eine Gesamtübersicht über die bereits angelegten Stammdaten. Wählen Sie gegebenenfalls einzelne Einträge durch Doppelklick zur weiteren Bearbeitung oder Änderung aus.
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Mittels IAA-Plus können Ausfuhranmeldungen durch Spediteure und Zollagenturen ausschließlich im indirekten Vertretungsverhältnis (d.h. im eigenen Namen) abgegeben werden, weswegen die Nutzung der IAA-Plus für gewöhnlich für Speditionen oder Zollagenturen nicht in Betracht kommt.
Die Möglichkeit, Ausfuhranmeldungen im direkten Vertretungsverhältnis zu übermitteln, besteht lediglich für Subunternehmer bei sogenannten Dreiecksgeschäften. Für Speditionen und Zollagenturen ist dies erst nach Erwerb zertifizierter Teilnehmersoftware ATLAS-Ausfuhr oder bei Nutzung der Dienste eines Dezentralen Kommunikationspartners möglich. Dieser stellt Ihnen zur Übermittlung elektronischer Ausfuhranmeldungen mitunter auch Web-basierte Mietsoftware zur Verfügung.
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Die Abgabe einer Ausfuhranmeldung durch einen direkten Vertreter ist aufgrund technischer Restriktionen nicht möglich, es sei denn, der direkte Vertreter ist gleichzeitig Subunternehmer.
Subunternehmer sind Personen, die auf Veranlassung ihres Geschäftspartners (= Ausführer), dem sie zur Lieferung verpflichtet sind, Waren direkt an dessen außerhalb der EU ansässigen Abnehmer liefern beziehungsweise liefern lassen.
Sofern aufgrund des Wirtschaftsgeheimnisses allerdings eine vereinfachte Ausfuhranmeldung abgegeben werden soll, kommt die Abgabe der Ausfuhranmeldung mittels IAA-Plus praktisch dennoch nicht in Betracht, da die ergänzende Ausfuhranmeldung aus technischen Gründen nur von der Person abgegeben werden kann, die die vereinfachte Ausfuhranmeldung übermittelt hat.
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Ja. Die grundsätzliche Pflicht zum Vorführen der Waren bei der Ausfuhrzollstelle (sogenannte Gestellungspflicht) entfällt nicht allein durch Abgabe von Ausfuhranmeldungen mittels IAA-Plus.
Auf Antrag nach § 12 Absatz 4 Außenwirtschaftsverordnung kann die Ausfuhrzollstelle allerdings eine Gestellung außerhalb des Amtsplatzes zulassen. Hierbei handelt es um eine Möglichkeit, bei der die Waren auch auf dem Unternehmensgelände des Ausführers oder an anderen Orten in das Ausfuhrverfahren überführt werden können. Sofern eine Kontrolle der Zollstelle vor Ort stattfindet, können Kosten anfallen.
Bei Anlegen des Vorgangs befinden sich auf dem Formular der "Ausfuhranmeldung - Kopfseite 1" zwei Felder, in die Sie den Zeitraum der voraussichtlichen Gestellung eintragen müssen. Die Gestellung außerhalb des Amtsplatzes muss mit jeder Ausfuhranmeldung erneut beantragt werden. Die Anträge müssen rechtzeitig, spätestens zwei Stunden vor Dienstschluss am Tag vor Beginn des Verpackens oder, bei offen zu verladenden Waren, vor Beginn des Verladens abgegeben werden.
Lediglich für einen auf förmlichen Antrag vom zuständigen Hauptzollamt bewilligten Waren- und Länderkreis kann im Rahmen des Vereinfachten Verfahrens unter Verwendung einer Bewilligung SDE-Ausfuhr/PV sowie im Verfahren der Zentralen Zollabwicklung Ausfuhr auf die Gestellung bei der Ausfuhrzollstelle verzichtet werden und die Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren generell auf dem Unternehmensgelände oder an anderen zugelassenen Orten erfolgen.
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Über die IAA-Plus können auch vereinfachte Ausfuhranmeldungen abgegeben werden. Da die ergänzende Ausfuhranmeldung allerdings aus technischen Gründen nur von der Person abgegeben werden kann, die die vereinfachte Ausfuhranmeldung übermittelt hat, kommt die Abgabe einer vereinfachten Ausfuhranmeldung mittels IAA-Plus für Subunternehmer bei Dreicksgeschäften praktisch nicht in Betracht.
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Nein. Ausfuhrsendungen im Wert über 1.000 Euro bis 3.000 Euro können aus technischen Gründen mit der IAA-Plus ausschließlich im zweistufigen Verfahren angemeldet werden, wenn die Ausfuhr über einen anderen Mitgliedstaat der EU erfolgt.
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Im einstufigen Verfahren kann der Teilnehmer die Gestellung am Ausgang an einer anderen Ausgangszollstelle vornehmen als an der, an der die Anmeldung entgegengenommen wurde.
Mit Eingang der Nachricht Gestellung am Ausgang (E_EXT_PRE), oder dem Anfordern des Ausfuhrvorgangs durch die Zollstelle mit anschließender Gestellung wechselt die Zuständigkeit der Zollstelle für diesen Ausfuhrvorgang.
Ein erneuter Wechsel der Zuständigkeit ist im weiteren Ablauf des einstufigen Verfahrens nicht mehr möglich.
Nach der Gestellung am Ausgang ist die weitere Bearbeitung der Ausfuhranmeldung nur an der zuständigen Ausfuhrzollstelle möglich.Zudem können einstufige Verfahren bei Waren mit einem Wert bis 3.000 Euro im Bearbeitungszustand "vor Gestellung" (BAZ (ÜW) "00") auch von Abgangs(zoll)stellen/Ausgangszollstellen-Inland (Rolle "EIN") übernommen werden, sofern der Ausfuhrvorgang anschließend in ein Versandverfahren überführt wird.
Die direkte Übermittlung von einstufigen Verfahren an eine Ausgangszollstelle-Inland (Rolle "EIN") ist nicht vorgesehen. Die Anmeldung zur Ausfuhr muss weiterhin an eine Ausgangszollstelle (Rolle "EXT") übermittelt werden.
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Nein. Für im einstufigen Verfahren angemeldete Ausfuhrsendungen wird kein ABD ausgedruckt. Sie müssen der Ausgangszollstelle lediglich die Local Reference Number (LRN = Bezugsnummer des Beteiligten) zusammen mit Ihren Beteiligtendaten (ID- oder Name- und Adressdaten) mitteilen.
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Von der Ausfuhrzollstelle werden grundsätzlich keine Druckausgaben erzeugt. Alle zum Ausdruck des ABD erforderlichen Daten werden Ihnen mit der Überlassung der Waren zum Ausfuhrverfahren durch die Ausfuhrzollstelle übermittelt; der Ausdruck muss am eigenen PC erfolgen.
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Die Sicherheitseinstellungen im verwendeten Browser können ein erfolgreiches Login verhindern. Bitte beachten Sie, dass Cookies zugelassen werden müssen. Überprüfen Sie bitte die Einstellungen Ihres Browsers.
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