Teilnahme an ATLAS
Anmeldung bei der Generalzolldirektion - Dienstort Weiden - Teilnehmermanagement
Nach § 8a der Zollverordnung bedarf die Teilnahme an einer elektronischen Datenübermittlung der vorherigen Anmeldung. Anmeldungen zur Teilnahme oder zur Änderung von Teilnehmerdaten sind an die
Generalzolldirektion - Dienstort Weiden - Teilnehmermanagement
zu senden. Damit die für die Einrichtung eines ATLAS-Teilnehmers oder die Änderung seiner hinterlegten Zugangsdaten zum gewünschten Termin umgesetzt werden können, sollten die Anmeldungen mindestens fünf Arbeitstage vor dem angemeldeten Gültigkeitsbeginn vorgelegt werden. Die Anmeldeformulare der verschiedenen ATLAS-Releases sind unter ATLAS-Publikationen sowie im Bereich "Service" unter Formulare und Merkblätter bereitgestellt.
Die erstmalige Anmeldung für das IT-Verfahren ATLAS erfolgt in den klassischen ATLAS Verfahren mit FTAM/X.400 Kommunikation mit dem Formular 0874 sowie mindestens einer Anlage 0874an und in den Verfahren mit Webservice Kommunikation mit dem Formular 0874_10.0 und mindestens einer Anlage 0874an_10.0_WS.
Zugleich müssen der Generalzolldirektion - Dienstort Weiden - Teilnehmermanagement die notwendigen Netzanbindungsangaben mitgeteilt werden. Wird für alle Nachrichtengruppen ein einheitlicher Kommunikationsweg genutzt, ist das Formular 0871 (Netzanbindung) zu verwenden. Werden für die beantragten Nachrichtengruppen unterschiedliche Kommunikationswege genutzt, ist für jede FTAM-Netzanbindung ein Formular 0871a und für jede X.400-Netzanbindung ein Formular 0871b zu verwenden. Erfolgt die Kommunikation mit Webservice, ist das Formular 0871_WS zu verwenden.
Beteiligtenidentifikation
Beim elektronischen FTAM/X.400 Nachrichtenaustausch mit dem Zoll wird für die eindeutige Authentifizierung des Nachrichtensenders und der Prüfung der Zugangsberechtigung eine Beteiligtenidentifikationsnummer (BIN) benötigt. Mit dem Formular BIN-Antrag (Formular 0872) wird die Erteilung einer BIN bei der Generalzolldirektion - Dienstort Weiden - Teilnehmermanagement beantragt. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, den BIN-Antrag (0872) im Zoll-Portal zu nutzen.
Zoll-Portal: Dienstleistung "Teilnahme/Zertifizierung für ATLAS/EMCS" [Anmeldung erforderlich]
Informationen zum Zoll-Portal
Verfahren mit Webservice nutzen für die eindeutige Authentifizierung des Nachrichtensenders, zur Prüfung der Zugangsberechtigung und für den elektronischen Datenaustausch ein registriertes X.509-Zertifikat.
Darüber hinaus ist bei Inanspruchnahme des laufenden Zahlungsaufschubs für jedes unter einer EORI-Nummer gespeicherte Aufschubkonto eine Aufschub-BIN (Formular 0873 oder elektronischer Internetantrag Aufschub-BIN (IA-ABIN)) bei der Generalzolldirektion - Dienstort Dresden - Stammdatenmanagement zu beantragen.
Änderung des Releasekennzeichens, Löschung und Erweiterung von Nachrichten- oder Webservicegruppen, Änderung der Netzanbindung oder Wechsel des Übermittlungsformats
Für jeden Teilnehmer ist in den ATLAS-Stammdaten das aktuelle Releasekennzeichen für die jeweilige Nachrichten- oder Webservicegruppe hinterlegt. Nach der Umstellung der Zollsysteme auf ein neues Release werden für einen Übergangszeitraum Teilnehmernachrichten im bisherigen Format weiterverarbeitet. Rechtzeitig vor dem Ende dieses Übergangszeitraums (Zeitraum der weichen Migration) muss die Teilnehmersoftware auf das Folgerelease umgestellt und zeitgleich das hinterlegte Releasekennzeichen geändert werden. Eine Umstellung ist nur möglich, wenn die eingesetzte ATLAS-Software erfolgreich für das Folgerelease zertifiziert worden ist.
Die Umstellung eines Teilnehmers auf das Folgerelease erfolgt zu einem vom Teilnehmer vorgegebenen Stichtag. Teilnehmerseitig muss sichergestellt sein, dass ab diesem Termin alle Voraussetzungen vorliegen, damit Nachrichten im neuen Format gesendet und empfangen werden können.
Für die Umstellung ist mindestens fünf Arbeitstage vor dem gewünschten Umstellungstermin ein BIN-Antrag (Formular 0872) oder ein Webserviceantrag (Formular 0872_WS) bei der Generalzolldirektion - Dienstort Weiden - Teilnehmermanagement vorzulegen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, den BIN-Antrag (0872) im Zoll-Portal zu nutzen.
Zoll-Portal: Dienstleistung "Teilnahme/Zertifizierung für ATLAS/EMCS" [Anmeldung erforderlich]
Informationen zum Zoll-Portal
Ab dem angegebenen Umstellungstermin wird in eingehenden Nachrichten das neue Format gefordert und ausgehende Nachrichten werden im neuen Format übermittelt. Bestandsvorgänge, die vor dem Umstellungszeitpunkt in das Zollsystem eingearbeitet wurden, werden migriert.
Wichtige Termine für Teilnehmer
Am 25. Februar 2023 wurde das ATLAS-Release 10.1 zollseitig in den Echtbetrieb überführt. Dieses löst in den ATLAS Verfahren Einfuhr und Summarische Anmeldung (SumA) die Nachrichten im Format ATLAS 10.1 ab. Teilnehmer, die diese Verfahren nutzen und über das Ende der weichen Migration hinaus am elektronischen Nachrichtenaustausch mit der Zollverwaltung teilnehmen wollen, müssen bis zum 27. Oktober 2024 eine aktualisierte und für ATLAS 10.1 zertifizierte Verfahrenssoftware verwenden und die Umstellung der benötigten Nachrichtengruppen auf das ATLAS-Release 10.1 beantragen.
Für die Abwicklung von summarischen Ausgangsanmeldungen (ASumA) und Wiederausfuhrmitteilungen (WAM) wird in der Laufzeit des ATLAS-Release 10.1 das Verfahren Wiederausfuhrkontrollsystem (WKS) neu implementiert. Mit diesem Verfahren wird die ASumA in EAS vollständig abgelöst. Teilnehmer, die die ASumA weiterhin nutzen wollen, müssen bis zum 30. Juni 2025 in das Verfahren WKS wechseln. Für die produktive Nutzung dieses Verfahrens ist der Einsatz einer zertifizierten Software zwingend erforderlich.
Vorgehen bei einem Wechsel des Softwareanbieters oder paralleler Einsatz mehrerer ATLAS-Softwareprodukte
Geht die Nutzung einer neuen Teilnehmersoftware mit einem Wechsel des Softwareanbieters einher bzw. sollen mehrere Softwareprodukte parallel genutzt werden, müssen bei der Generalzolldirektion - Dienstort Weiden - Teilnehmermanagement die Formulare 0872, 0874 (Anmeldung am Verfahren ATLAS) bzw. 0874_10.0 sowie mindestens eine Anlage 0874an bzw. 0874an_10.0_WS vorgelegt werden. Hierin sind die neu einzusetzenden Softwarekomponenten sowie ggf. weitere Änderungen (Ansprechpartner, Netzanbindung) einzutragen.
Im Rahmen dieser Änderungsanmeldung prüft die Generalzolldirektion - Dienstort Weiden - Teilnehmermanagement, ob die neue Software für alle bereits frei gegebenen Nachrichten- oder Webservicegruppen zertifiziert ist und beschränkt die Teilnahme (vorhandene BIN) gegebenenfalls auf die zertifizierten. Falls die neue Teilnehmersoftware für bislang noch nicht frei gegebene Nachrichten- oder Webservicegruppen zertifiziert ist und diese künftig genutzt werden sollen, beantragt der Teilnehmer die Erweiterung durch Angabe dieser Nachrichtengruppen im BIN-Antrag (Formular 0872) bzw. durch Angabe der zusätzlichen Webservicegruppen im Webserviceantrag 0872_WS.
Gegebenenfalls sind zusätzlich die Formulare 0871 (Netzanbindung) oder 0871a (X.400)/0871b (FTAM) mit der neuen Zugangsart und/oder -adresse, das Formblatt "Technische Angaben X.400-Mail beziehungsweise FTAM" oder das Formular 0871_WS (Netzanbindung Webservices) vorzulegen.
Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, ob mit der Änderung auch eine neue BIN erforderlich ist. Soll eine neue BIN vergeben werden, beantragt der Teilnehmer dies mit dem BIN-Antrag (Formular 0872, Feld 7). Der Antrag darf nur die Nachrichtengruppen enthalten, die im Internet in der jeweils aktuellen Fassung der "Liste der Softwareanbieter" beim entsprechenden Softwareanbieter veröffentlich sind.
Wechsel des Softwareanbieters
Der ATLAS-Teilnehmer muss beim Wechsel des Softwareanbieters sicherstellen, dass mit der neuen Software gegebenenfalls noch nicht beendete Vorgänge, die mit der alten Anwendung initiiert wurden, über das IT-Verfahren ATLAS abgewickelt werden können. Dies kann beispielsweise nach dem Import der betreffenden (archivierten) Nachrichten in die neue Anwendung geschehen (Stichtagsumstellung).
Ein paralleler Betrieb von alter und neuer Anwendung wird von Seiten der Zollverwaltung grundsätzlich weder technisch noch organisatorisch unterstützt. Die Erteilung einer weiteren Niederlassungsnummer ist nur in besonders begründeten Einzelfällen vorgesehen.
Paralleler Einsatz mehrerer ATLAS-Softwareprodukte
Sollen unterschiedliche ATLAS-Softwareprodukte für verschiedene Verfahrensbereiche oder Nachrichtengruppen eingesetzt werden (zum Beispiel soll mit Software A der Nachrichtenaustausch im Verfahrensbereich "Versand" und mit Software B der Nachrichtenaustausch im Verfahrensbereich "Freier Verkehr - Vereinfachte Verfahren" abgewickelt werden), besteht die Möglichkeit, unterschiedliche Kommunikationswege (technische Adressen) für die jeweiligen Nachrichtengruppen anzugeben. Die elektronischen Nachrichten können so der jeweiligen Verfahrenssoftware eindeutig zugeordnet werden.
Eine Erteilung einer zusätzlichen - sogenannten "technischen Niederlassungsnummer" - ist in diesem Fall nicht möglich.
Umsetzung des Niederlassungskonzepts
Teilnehmer, die als nicht rechtsfähige Unternehmenseinheiten identifiziert wurden, und denen durch die Generalzolldirektion - Dienstort Dresden - Stammdatenmanagement unter der EORI-Nummer des Hauptsitzes eine Niederlassungsnummer zugeteilt wurde, benötigen um weiter an ATLAS teilnehmen zu können, zwingend eine neue Beteiligtenidentifikationsnummer (BIN). Damit auch während der Umstellungsphase ein reibungsloser und ununterbrochener Nachrichtenaustausch mit dem Zollsystem gewährleistet werden kann, muss der Antrag auf Vergabe der BIN mindestens 14 Tage vor dem vereinbarten Umstellungszeitpunkt bei der Generalzolldirektion - Dienstort Weiden - Teilnehmermanagement vorliegen. Sollen alle Teilnehmereigenschaften der bisherigen eigenen EORI-Nummer unverändert für die EORI-Nummer des Hauptsitzes zusammen mit einer Niederlassungsnummer weiterverwendet werden, kann die BIN mit dem Formular 0899 (BIN-Antrag Niederlassungskonzept) beantragt werden. Andernfalls ist das Formular 0872 (BIN-Antrag) zu verwenden.
Funktions- und Verfahrenstests
Um den reibungslosen Austausch der elektronischen Nachrichten zwischen den Unternehmen und den Zollstellen im anschließenden Echtbetrieb sicherzustellen, besteht die Möglichkeit, am Probebetrieb mit Testzollstellen teilzunehmen. Die Generalzolldirektion - Dienstort Weiden - Teilnehmermanagement behält sich vor, von Fall zu Fall einen kurzen Test durchzuführen.
Weitere Informationen sind in den Merkblättern zu den einzelnen ATLAS-Releases zusammengestellt.