Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Grundlagen, Bedingungen und Abläufe

Grundlagen für die Zertifizierung von ATLAS Ausfuhr sind:

  • das Implementierungshandbuch,
  • die geltenden Codelisten zum Ausfuhrverfahren,
  • das Merkblatt für Teilnehmer in der aktuell gültigen Fassung.

EDI-Implementierungshandbücher und andere Handbücher
Codelisten
Merkblätter

Die zu den Dokumenten veröffentlichten Berichtigungsschreiben sind zu berücksichtigen.

Die Zertifizierung ist mindestens eine Woche vor dem vom Softwarehersteller vorgesehenen Beginn des Zertifizierungsverfahrens mit dem Formular 0875ex zu beantragen. Um Missverständnisse auf Grund unleserlicher Angaben zu vermeiden, sollten die Formulare IT-gestützt ausgefüllt werden. Die Ausfüllhinweise sind zu beachten.

Eine Zertifizierung für ATLAS Ausfuhr unterliegt folgenden Bedingungen und Abläufen:

  1. Die in der Zertifizierung eingesetzte Teilnehmerapplikation muss hinsichtlich Konvertierung, Mapping und Nachrichtenübermittlung mit einer später beim Teilnehmer eingesetzten Anwendung identisch sein. Der reine Austausch von XML-Nachrichten kann nicht zur Erteilung eines Zertifikats führen.
  2. Die Zertifizierung gliedert sich in zwei Abschnitte. Teil 1 der Zertifizierung wird mit Hilfe eines Zertifizierungsautomats (ZefA) durchgeführt.
  3. Alle im Rahmen der Zertifizierung Teil 1 abzuarbeitenden Testfälle sind in vorgegebenen Szenarien so oft zu übermitteln, bis die Übermittlung fehlerfrei erfolgt ist und jedes Szenario mindestens einmal mit "ok" bestätigt worden ist. Die Szenarien und Testfälle gehen dem Zertifizierungsteilnehmer vor dem beantragten Termin zu. Es ist darauf zu achten, dass sich die Softwareentwicklung nicht ausschließlich an diesen Testfällen ausrichtet.
  4. Die Generalzolldirektion - Dienstort Weiden - Teilnehmermanagement geht davon aus, dass zu dem im Zertifizierungsantrag angegebenen Termin mit Teil 1 begonnen wird. Für diesen Teil 1 erfolgt daher auch keine Terminvergabe. Entsprechend den beantragten Nachrichtengruppen sind die im ZefA hinterlegten Vorgänge selbstständig abzuarbeiten, das heißt der zeitliche Ablauf wird durch den Softwarehersteller selbst gesteuert. Die Antwortnachrichten zu Teil 1 werden durch den ZefA erzeugt und, mit Ausnahme der fachlichen Fehlernachricht bei Missachtung von Plausibilitäten, an den Zertifizierungsteilnehmer übermittelt.
  5. Über die Zertifizierung ist ein IT-gestütztes Logbuch zu führen. Dieses ist nach Abschluss der Zertifizierung Teil 1 per E-Mail an die Generalzolldirektion - Dienstort Weiden - Teilnehmermanagement zur Prüfung zu übersenden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Anwendung ein (einziges) vollständiges Logbuch (je Teilnehmer) erzeugt, das alle Datenübertragungen beinhaltet.
  6. Nach der Prüfung des Logbuchs für Teil 1 vereinbart das Team Zertifizierung mit dem Softwarehersteller einen Termin für Teil 2 der Zertifizierung. Das Team Zertifizierung ist bestrebt, diesen Termin zeitnah an Teil 1 festzulegen.
  7. Die Einhaltung von technischen und fachlichen Plausibilitäten ist anhand von Bildschirmausdrucken mit entsprechenden Erläuterungen nachzuweisen.
  8. Die Inhalte von Antwortnachrichten der Zollstelle sind in die Anwendung einzuarbeiten und benutzergerecht auf dem Bildschirm - hilfsweise auch in Reports - darzustellen. Daten in Ausdrucken dürfen ausschließlich aus der Integration der übermittelten XML-Nachrichten stammen.
  9. Nach Abschluss des Nachrichtenaustauschs Teil 2 ist wiederum ein Logbuch diesen Teil betreffend vorzulegen.
    Sofern das schriftliche Einverständnis vorab erklärt worden ist und es sich nicht um Eigenentwickler handelt, werden Zertifizierungsteilnehmer nach einer erfolgreich abgeschlossenen Zertifizierung als Anbieter zertifizierter Software im Internet unter Angabe der Softwarekombination (Inhouseapplikation, Konverter, DFÜ-Software) veröffentlicht. Ein förmliches Papierzertifikat wird nicht erstellt.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen