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ATLAS-Release 10.1

Funktionsumfang

Das ATLAS-Release 10.1 beinhaltet umfangreiche fachliche und technische Änderungen in der Summarischen Anmeldung (SumA) und in den Einfuhrverfahren. Bei der Eingangs-/Ausgangs-SumA haben sich keine zertifizierungspflichtigen Änderungen an der Teilnehmerschnittstelle ergeben. Eine vollständige Beschreibung aller Anpassungen der Teilnehmerschnittstelle findet sich im EDI-Implementierungshandbuch zum ATLAS-Release 10.1 in der jeweils aktuellen Version.

EDI-Implementierungshandbücher und andere Handbücher

Die Änderungen der Teilnehmerschnittstelle erfordern eine zwingende Zertifizierung der geänderten Verfahrensbereiche.

Termine Zertifizierung ATLAS-Release 10.1

Die Zertifizierung von Verfahrenssoftware für das ATLAS-Release 10.1 ist seit Juli 2023 möglich.

Das für die Beantragung der Zertifizierung benötigte Formulare (Formular 0875 Zertifizierungsantrag ATLAS 10.1) kann unter ATLAS-Publikationen aufgerufen werden.

Im ATLAS-Release 10.1 wurde das Verfahren Wiederausfuhrkontrollsystem (WKS) für die Abwicklung von summarischen Ausgangsanmeldungen (ASumA) und Wiederausfuhrmitteilungen (WAM) neu implementiert. Für die produktive Nutzung dieses Verfahrens ist der Einsatz einer zertifizierten Software zwingend erforderlich.

Die formelle Zertifizierung von WKS ist ab dem 1. Oktober 2024 möglich.

Ablauf der Zertifizierung ATLAS-Release 10.1

Die Durchführung von Zertifizierungen für das ATLAS-Release 10.1 folgt den grundsätzlichen Vorgaben an die Zertifizierung. In einem ersten, unbetreuten Teil übermittelt der Zertifizierungsteilnehmer die vorgegebenen Testfälle nach den Anweisungen aus dem Zertifizierungsszenario. Nach der Übermittlung aller geforderten Nachrichten, teilt der Zertifizierungsteilnehmer dem Teilnehmermanagement den Abschluss von Teil 1 durch die Übersendung des Logbuchs mit. Im Anschluss daran wird ein Termin für den betreuten zweiten Teil der Zertifizierung vereinbart.

Werden Nachrichten- oder Webservicegruppen erstmalig zertifiziert (Neuzertifizierung), ist die Zertifizierung getrennt von der Nachzertifizierung zu beantragen und getrennt von der Nachzertifizierung durchzuführen.

Weiche Migration von ATLAS 9.1 auf ATLAS 10.1 - Teilnehmerumstellung

In der SumA und in den Einfuhrverfahren müssen Teilnehmer ihren elektronischen Nachrichtenaustausch mit der Zollverwaltung auf das neue ATLAS-Release 10.1 umstellen. Um allen Teilnehmern ausreichend Zeit für den Wechsel zu geben, erfolgt die Umstellung im Verfahren der weichen Migration und ist mit Formular BIN-Antrag (Formular 0872) bzw. dem elektronischen Internetantrag BIN (IA-BIN) zu beantragen.

Die weiche Migration endet nach derzeitigen Planungen am 27. Oktober 2024. Alle Teilnehmer, die über diesen Termin hinaus am elektronischen Nachrichtenaustausch in diesen Verfahren teilnehmen wollen, müssen zwingend bis zu diesen Zeitpunkten auf das Releasekennzeichen ATLAS 10.1 umgestellt werden.

Die ASumA im Verfahren EAS wird durch die ASumA in WKS abgelöst. Um allen Teilnehmern ausreichend Zeit für die Implementierung einer neuen, für WKS zertifizierten Software und für die Anpassung der internen Schnittstellen zu geben, wird die Verarbeitung eingehender ASumA Nachrichten im Verfahren EAS bis zum 30. Juni 2025 gewährleistet.

Alle Teilnehmer, die die ASumA über diesen Zeitpunkt hinaus nutzen wollen, müssen rechtzeitig vor diesem Termin in das Verfahren WKS wechseln.

Ausfallzeiten der Testsysteme

Für routinemäßige Wartungsarbeiten ist jeweils freitags ab 12.00 Uhr ein Wartungsfenster vorgesehen. Eine aktuelle Aufstellung der für umfangreichere Pflegemaßnahmen der Zertifizierungs- und Probebetriebssysteme vorgesehenen Ausfallzeiten finden Sie im Bereich zum ATLAS-Probebetrieb.

ATLAS-Probebetrieb

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