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Grundlagen, Bedingungen und Abläufe

Allgemeines

Grundlagen für die Zertifizierung von ATLAS sind:

  • das Implementierungshandbuch,
  • die geltenden Codelisten,
  • das Merkblatt für Teilnehmer in der aktuell gültigen Fassung.

EDI-Implementierungshandbücher und andere Handbücher
Codelisten
Merkblätter

Die zu den Dokumenten veröffentlichten Berichtigungsschreiben sind zu berücksichtigen.

Die Zertifizierung ist mindestens eine Woche vor dem vom Softwarehersteller vorgesehenen Beginn des Zertifizierungsverfahrens mit Formular 0875 zu beantragen. Um Missverständnisse aufgrund unleserlicher Angaben zu vermeiden, sollte das Formular IT-gestützt ausgefüllt werden. Die Ausfüllhinweise sind zu beachten.

Eine Zertifizierung für ATLAS unterliegt folgenden Bedingungen und Abläufen:

  1. Die in der Zertifizierung eingesetzte Teilnehmerapplikation muss hinsichtlich Konvertierung, Mapping und Nachrichtenübermittlung mit einer später beim Teilnehmer eingesetzten Anwendung identisch sein. Der reine Austausch von XML-Nachrichten kann nicht zur Erteilung eines Zertifikats führen.
  2. Alle zur Verfügung gestellten Testfälle der beantragten Nachrichtengruppen sind im Rahmen eines unbetreuten Tests (Zertifizierung Teil 1) laut Szenario abzuarbeiten bis die Übermittlung fehlerfrei erfolgt. Dieser ist Bestandteil des Zertifizierungsverfahrens. Die Szenarien und Testfälle gehen dem Zertifizierungsteilnehmer vor dem beantragten Termin zu. Es ist darauf zu achten, dass die Softwareentwicklung zu Beginn der Zertifizierung weitestgehend abgeschlossen ist. Eine an den Testfällen ausgerichtete Entwicklung ist zu vermeiden.
  3. Die Generalzolldirektion - Dienstort Weiden - Teilnehmermanagement geht davon aus, dass zu dem im Zertifizierungsantrag angegebenen Termin mit dem unbetreuten Test begonnen wird. Für diesen Teil 1 erfolgt daher auch keine Terminvergabe. Er umfasst alle beantragten Verfahrensbereiche und soll selbstständig durchgeführt werden, das heißt der zeitliche Ablauf wird durch den Softwarehersteller selbst gesteuert. Die Antwortnachrichten zu Teil 1 werden auf Anforderung laut Szenario erzeugt. Der Softwarehersteller teilt hierzu dem Team Zertifizierung die betreffenden Vorgänge (Registriernummern) mit.
  4. Über die Zertifizierung ist ein IT-gestütztes Logbuch zu führen. Dieses ist nach Abschluss der Zertifizierung Teil 1 per E-Mail an die Generalzolldirektion - Dienstort Weiden - Teilnehmermanagement zur Prüfung zu übersenden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Anwendung ein (einziges) vollständiges Logbuch (je Teilnehmer) erzeugt, das alle Datenübertragungen beinhaltet.
  5. Nach der Prüfung des Logbuchs für Teil 1 vereinbart das Team Zertifizierung mit dem Softwarehersteller einen Termin für Teil 2 der Zertifizierung. Das Team Zertifizierung ist bestrebt, diesen Termin zeitnah an Teil 1 festzulegen.
  6. In Teil 2 der Zertifizierung können auch bislang noch nicht übermittelte Testfälle, einschließlich Fehlerfälle, zum Einsatz kommen. Es wird in diesem Teil erwartet, dass Testfälle aus allen beantragten Verfahrensbereichen übermittelt werden und dabei gegebenenfalls Verfahrensübergänge bedient werden können. Die Einhaltung von technischen und fachlichen Plausibilitäten ist anhand von Bildschirmausdrucken mit entsprechenden Erläuterungen nachzuweisen.
  7. Alle Inhalte von Antwortnachrichten der Zollstelle sind vollständig in die Anwendung einzuarbeiten und benutzergerecht auf dem Bildschirm - hilfsweise auch in Reports - darzustellen. Werden Ausdrucke von übermittelten Nachrichten angeboten, müssen die ausgegebenen Daten den übermittelten Nachrichten entsprechen. Andernfalls muss eindeutig erkennbar sein, dass nicht alle Daten aus der elektronischen Nachricht angezeigt werden bzw. dass Daten, die nicht aus der elektronischen Nachricht stammen, hinzugefügt worden sind.
  8. Für den Teil 2 ist nach Abschluss der Nachrichtenübermittlung der Nachrichtenaustausch ebenfalls durch die Vorlage der Logbücher zu dokumentieren.

Sofern das schriftliche Einverständnis vorab erklärt worden ist und es sich nicht um Eigenentwickler handelt, werden Zertifizierungsteilnehmer nach einer erfolgreich abgeschlossenen Zertifizierung als Anbieter zertifizierter Software im Internet unter Angabe der Softwarekombination (Inhouseapplikation, Konverter, DFÜ-Software) veröffentlicht. Ein förmliches Papierzertifikat wird nicht erstellt.

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