Beantragung einer EORI-Nummer und Änderung der Beteiligtendaten
Antragsverfahren
Die EORI-Nummer wird auf Antrag kostenlos von der Generalzolldirektion - Dienstort Dresden - Stammdatenmanagement (GZD - DO Dresden - Stammdatenmanagement) vergeben.
Der bislang angebotene Internetbeteiligtenantrag (IBA) steht seit dem 17. September 2019 nicht mehr zur Verfügung.
Antrag mittels Zoll-Portal
Über das Zoll-Portal können Sie schnell, bequem und medienbruchfrei eine EORI-Nummer beantragen oder selbst ändern. Ein hierfür benötigtes Servicekonto können Sie im Zoll-Portal einrichten.
Für die sichere elektronische Identifizierung benötigen Sie lediglich ein auf Ihr Unternehmen bzw. als Privatnutzer ein auf Sie persönlich ausgestelltes ELSTER-Zertifikat. Achten Sie bitte darauf, dass das Zertifikat die aktuellen Daten Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Person enthält. Diese Ihrem Zertifikat zugeordneten Daten sind auch Bestandteil der bei Ihrer EORI-Nummer hinterlegten Stammdaten. Eine Änderung dieser Daten ist nur über eine entsprechende Anpassung Ihres ELSTER-Zertifikats möglich.
Über das Servicekonto erhalten Sie Zugang zur Dienstleistung "EORI-Nr. Verwaltung" und können eine EORI-Nummer neu beantragen oder Ihre EORI-spezifischen Daten jederzeit ändern. Nach Prüfung Ihrer Angaben durch den Zoll erhalten Sie automatisch eine Erfolgsmeldung in Ihr elektronisches Postfach im Zoll-Portal sowie eine Benachrichtigung an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse. Außerdem können Sie jederzeit den Status Ihres Antrags über die aufrufbare Vorgangsübersicht einsehen.
Zoll-Portal: Dienstleistung "EORI-Nr. Verwaltung" [Anmeldung notwendig]
Um zwischen dem Zeitraum der Antragsstellung bis zur Erteilung der EORI-Nummer eine ordnungsgemäße Zollanmeldung abzugeben, ist eine Kopie des Antrags und der Sendebestätigung zu speichern und bereitzuhalten.
Antrag mittels Formularversion 0870
Alternativ können Sie das Formular 0870a (EORI-Nummer) verwenden. Für Privatpersonen sowie rechtlich unselbstständige Unternehmens- bzw. Organisationseinheiten verwenden Sie bitte die speziellen Formulare 0870c (Privatpersonen) bzw. 0870b (Niederlassungsnummer).
Die mit der jeweiligen Formularversion 0870 gestellten Anträge sind rechtsverbindlich zu unterschreiben und mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail (als PDF-Dokument), schriftlich oder per Fax der GZD - DO Dresden - Stammdatenmanagement zu übersenden.
Per E-Mail gestellte Anträge und ggf. erforderliche Unterlagen müssen zwingend als Anhang verschickt werden. Direkt im Text der E-Mail verschickte Anträge (Bilder) oder per Link übermittelte Anträge können nicht bearbeitet werden.
0870a (EORI-Nummer)
0870b (Niederlassungsnummer)
0870c (Privatpersonen)
Eine entsprechende Ausfüllanleitung finden Sie beim Öffnen der jeweiligen Formularversion 0870. Bitte beachten Sie die Hinweise der Ausfüllanleitung hinsichtlich der dem Antrag beizufügenden Unterlagen.
Grundsätzlich sind alle Pflichtfelder der entsprechenden Formularversion 0870 auszufüllen. Sind Angaben noch nicht bekannt (beispielsweise die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), ist dies auf dem Antrag zu kennzeichnen. Die fehlenden Informationen sind mit der jeweiligen Formularversion 0870 unter Angabe der bereits erteilten EORI-Nummer nachzureichen.
Die EORI-Nummer ist rechtzeitig vor der Aufnahme von Tätigkeiten, die unter das Zollrecht fallen, zu beantragen.
Hinweis für Wirtschaftsbeteiligte, die nicht in einem Mitgliedstaat der EU ansässig sind
Für Wirtschaftsbeteiligte, die nicht in Zollgebiet der Union ansässig sind, besteht keine allgemeine und grundsätzliche Pflicht zur Beantragung einer EORI-Nummer. Eine EORI-Nummer ist nur erforderlich, sofern Sie beispielsweise als Anmelder in Zollanmeldungen oder als Beförderer auftreten möchten (Art. 5 UZK-DA).
Die Registrierung ist lediglich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erforderlich. Hierbei ist der Antrag auf Erteilung einer EORI-Nummer an die zuständige Stelle in dem Mitgliedstaat zu richten, in dem erstmals eine Zollanmeldung abgegeben oder eine Entscheidung beantragt werden soll (Art. 9 Abs. 3 Buchst. b) UZK i.V.m. Art. 5 Abs. 6 UZK-DA).
Zur Prüfung dieser Voraussetzung ist dem Antrag eine formlose Begründung zu der Erfordernis und der Zuständigkeit der deutschen Zollverwaltung beizufügen. Anträge, die keine entsprechende Begründung enthalten, werden abgelehnt.
Die EORI-Stammdaten (die den ATLAS-Stammdaten entsprechen) werden gemäß Artikel 3 i.V.m. Anhang 12-01 UZK-DA an die EU zur dortigen Abfrage durch Behörden anderer Mitgliedsstaaten übermittelt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Internet nach der Gültigkeit von EORI-Nummern zu recherchieren. Sofern die Zustimmung erteilt wurde, die Daten für Dritte zugänglich zu machen, sind zudem Name und Anschrift zu einem Wirtschaftsbeteiligten einsehbar.
Für die Datenübermittlung an die EU und die Einrichtung der Internet-Recherchemöglichkeit ist es gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erforderlich, dass die Wirtschaftsbeteiligten ihre Zustimmung erteilt haben.
Nicht rechtsfähige Unternehmenseinheiten werden bei berechtigtem Interesse als Niederlassung unter der EORI-Nummer ihres rechtlich selbstständigen Hauptsitzes registriert. Für die Antragstellung können die im Zoll-Portal integrierte "EORI-Nummern-Verwaltung" oder das Formular 0870b (Niederlassungsnummer) verwendet werden. Weitere Informationen zu dem Thema EORI-Nummer und Niederlassungsnummer finden Sie unter Fragen und Antworten.
Fragen und Antworten
Nicht rechtsfähige Unternehmenseinheiten, denen vor Echtbetriebsbeginn ATLAS-Release 8.4.5 eine "eigene" EORI-Nummer erteilt wurde, werden im Rahmen der Umsetzung des Niederlassungskonzepts sukzessive an ihren rechtlich selbstständigen Hauptsitz umgehängt. Diese haben bis zum Umstellungszeitpunkt die ihnen erteilte "eigene" EORI-Nummer weiter zu verwenden. Eine gesonderte Beantragung der Niederlassungsnummer ist nicht erforderlich.
Leitfaden zur Umstellung nicht rechtsfähiger Unternehmenseinheiten für WirtschaftsbeteiligtePDF | 467 KB
Vertreterreglung
Die Antragstellung durch einen Vertreter ist derzeit nur mit der jeweiligen Formularversion des Formulars 0870 möglich.
Dem Antrag sind eine Vertretungsvollmacht des Vertretenen sowie die vollständigen Kontaktdaten des Vertreters beizufügen. Die Vertretungsvollmacht ist in dem Antrag deutlich zu kennzeichnen.
Die Erteilung der EORI-Nummer wird dem Vertreter durch die GZD - DO Dresden - Stammdatenmanagement bekannt gegeben.
Änderungsverfahren
Im Zoll-Portal können Sie über die EORI-Nummern-Verwaltung auf einfache Art und Weise die Änderung Ihrer Stammdaten - die EORI-Nummer betreffend -, aber auch die Beendigung Ihrer EORI-Nummer oder einer Niederlassungs-Nummer beantragen.
Darüber hinaus besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit, Änderungen der Stammdaten, wie zum Beispiel Umfirmierungen oder Adressänderungen, der GZD - DO Dresden - Stammdatenmanagement mit der entsprechenden Formularversion 0870 mitzuteilen. Dem Änderungsantrag ist der aktuelle Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung beizufügen. Die Beendigung einer EORI- oder Niederlassungsnummer kann mit dem Formular ebenfalls beantragt werden.
Für Fragen zur EORI-Nummer hat die Zentrale Auskunft Zoll gesonderte Kontaktdaten eingerichtet.
Telefon: +49 228 303-26050
E-Mail: info.eori@zoll.de
Die E-Mail-Adresse ist nicht für die Übersendung von Anträgen zu nutzen.