Nachweis mittels elektronischen Verwaltungsdokuments
Eine Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren gilt nur dann als unter Steuer-aussetzung durchgeführt, wenn sie mit einem elektronischen Verwaltungsdokument (e-VD) nach Artikel 20 der Richtlinie (EU) 2020/262 erfolgt. Hierfür findet grundsätzlich das elektronische Verfahren Anwendung.
- Weitere Informationen zur Beförderung von Genussmitteln unter Steueraussetzung mittels EMCS
- Weitere Informationen zur Beförderung von Energieerzeugnissen unter Steueraussetzung mittels EMCS
Nachweis mittels vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
Bei der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten zu gewerblichen Zwecken in das deutsche Steuergebiet ist ein vereinfachtes elektronisches Verwaltungsdokument (v-e-VD) mittels der IT-Anwendung EMCS zu verwenden.