Unternehmen

T2-Korridorverfahren

Zum Inhaltsverzeichnis

T2-Korridorverfahren

Das T2-Korridorverfahren ist kein Zollversandverfahren, sondern eine Sonderlösung für den Bahnverkehr mit Unionswaren, die zwischen zwei innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten ohne Änderung ihres zollrechtlichen Status über das Gebiet eines Landes des gemeinsamen Versandverfahrens befördert werden.

Rechtsgrundlage des T2-Korridorverfahrens ist Art. 2a Abs. 1 der Anlage II zum Übereinkommen EU-EFTA über ein gemeinsames Versandverfahren.

Bisher wird das schienengebundene T2-Korridorverfahren nur im Schweiz-Transit zwischen Deutschland und Italien angewendet.

Die Schweiz lässt das T2-Korridorverfahren nur für Eisenbahnverkehrsunternehmen zu, die in der Schweiz zum T2-Korridorverfahren zugelassen ist. Eine Liste der zugelassenen Eisenbahnverkehrsunternehmen ist auf der Internetseite des Schweizer Zolls verfügbar.

Im T2-Korridorverfahren sind keine Zoll-Förmlichkeiten zu erledigen.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung