Das T2-Korridorverfahren ist kein Zollversandverfahren, sondern eine Sonderlösung für den Bahnverkehr mit Unionswaren, die zwischen zwei innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten ohne Änderung ihres zollrechtlichen Status über das Gebiet eines Landes des gemeinsamen Versandverfahrens befördert werden.
Rechtsgrundlage des T2-Korridorverfahrens ist Art. 2a Abs. 1 der Anlage II zum Übereinkommen EU-EFTA über ein gemeinsames Versandverfahren.
Bisher wird das schienengebundene T2-Korridorverfahren nur im Schweiz-Transit zwischen Deutschland und Italien angewendet.
Die Schweiz lässt das T2-Korridorverfahren nur für Eisenbahnverkehrsunternehmen zu, die in der Schweiz zum T2-Korridorverfahren zugelassen ist. Eine Liste der zugelassenen Eisenbahnverkehrsunternehmen ist auf der Internetseite des Schweizer Zolls verfügbar.
Internetseite des Schweizer Zolls
Im T2-Korridorverfahren sind keine Zoll-Förmlichkeiten zu erledigen.