Ukrainekrieg und Kraftfahrzeugsteuer
Kraftfahrzeugsteuerliche Behandlung von ukrainischen Fahrzeugen
Інформація щодо оподаткування українських транспортних засобів у рамках конфлікту в Україні
Für ukrainische Fahrzeuge, die von Privatpersonen im Rahmen ihrer Flucht aus der Ukraine nach Deutschland eingeführt werden, gelten folgende Regelungen:
Das Halten eines ukrainischen Personenkraftfahrzeuges und seines Anhängers, welche zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, ist ab dem Zeitpunkt des Grenzübertritts bis zu einem Jahr von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Bei einem Aufenthalt im Inland von mehr als einem Jahr entfällt grundsätzlich die Steuerbefreiung und die Fahrzeuge werden in Deutschland kraftfahrzeugsteuerpflichtig.
Die Steuerbefreiung entfällt außerdem (ggf. auch bereits vor Ablauf der Jahresfrist), wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder für diese Fahrzeuge verkehrsrechtlich ein regelmäßiger Standort im Inland begründet wird.
Seit dem 1. Oktober 2024 müssen Fahrzeuge mit ukrainischer Zulassung, die sich länger als ein Jahr in Deutschland befinden, in der Regel hier zugelassen werden. Die zulassungsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen der Verkehrsbehörden der Bundesländer sind spätestens am 30. September 2024 ausgelaufen.
Sofern ein Fahrzeug im Inland ohne die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Zulassung benutzt wird, liegt in der Regel eine widerrechtliche Benutzung vor, die der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt. Steuerschuldner ist in diesen Fällen die jeweilige Fahrzeugnutzerin bzw. der jeweilige Fahrzeugnutzer.
Unsere dringende Bitte an Sie: Melden Sie Ihr Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis an. Damit vermeiden Sie Probleme und erfüllen Ihre Pflicht zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer, da die Fahrzeugdaten direkt an das zuständige Hauptzollamt weitergeleitet werden. Auf der Grundlage der übermittelten Daten wird ein Steuerbescheid erstellt und Ihnen in der Regel zwei Wochen nach der Zulassung übersandt.
Weitere Informationen zu den verkehrsrechtlichen Fragen finden Sie in den Merkblättern des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr:
Каталог питань стосовно реєстрації автомобілів з України після 30.09.2024 [Fragenkatalog zur Zulassung ukrainischer Fahrzeuge nach dem 30.09.2024 ukrainisch)]PDF | 52 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Інформація Частина А для українських водійок та водіїв, які вперше в’їжджають до Німеччини на своєму авто [Information Teil A für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die erstmals mit ihrem Fahrzeug nach Deutschland einreisen (ukrainisch)]PDF | 76 KB | Datei ist nicht barrierefrei