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Sanktionen gegen Russland/Belarus

Die FIU weist darauf hin, dass Sanktionen der Europäischen Union, u.a.

  • gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (Verordnung (EU) Nr. 208/2014)
  • angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (Verordnung (EU) Nr. 269/2014)
  • als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion (Verordnung (EU) Nr. 692/2014)
  • angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
  • als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete (Verordnung (EU) 2022/263),
  • angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine (Verordnung (EU) 765/2006)

jeweils in der aktuellen Fassung in Kraft getreten sind.

Eine aktuelle Zusammenfassung der Sanktionsmaßnahmen findet sich auf folgender Homepage des Rates der Europäischen Union:

Weiterführende Informationen zu den Sanktionen der EU gegen Russland
Weiterführende Informationen zu den Sanktionen der EU gegen Belarus
Weiterführende Informationen zu den Finanzsanktionen

Hinweis

In Anbetracht dieser besonderen Sanktionslage bittet die FIU, die sich entwickelnde Rechtslage sorgfältig zu verfolgen und die daraus folgenden Vorgaben entsprechend zu beachten.
Im Rahmen von Meldungen, die in diesem Zusammenhang wegen eines Verdachts von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung abgegeben werden, bittet die FIU dringend darum,

  • bei der Darstellung des Sachverhalts den einschlägigen Sanktionstatbestand zu benennen
  • und folgenden Indikator zu verwenden:
    B2305 - Transaktion in/aus Staaten, gegen die beispielsweise die EU oder die UN Sanktionen, Embargos oder ähnliche Maßnahmen verhängt hat/haben

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