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Handelserleichterungen mit der Ukraine

Liberalisierung des Handels mit der Ukraine

Bereits seit 4. Juni 2022 unterhält die EU weitreichende Präferenzregelungen zur Liberalisierung des Handels zwischen der Ukraine und der EU (Umsetzung einer vertieften und umfassenden Freihandelszone). Mit VO (EU) 2024/1392 führt die EU diese jeweils für ein Jahr befristeten Präferenzregelungen ab dem 6. Juni 2024 bis zum 5. Juni 2025 fort.

Im Rahmen dieser Präferenzregelung werden weiterhin

  • die Anwendung der Einfuhrpreisregelung für Obst und Gemüse ausgesetzt (damit werden auf diese Waren keine Einfuhrzölle erhoben),
  • alle in Anhang I-A des Assoziierungsabkommens festgelegten Zollkontingente ausgesetzt (damit werden für die unter diese Kontingente fallenden Waren keine Einfuhrzölle erhoben) und
  • die Anwendung des Kapitels V und des Artikels 24 der VO 2015/478 (gemeinsame Einfuhrregelung, d.h. Gestaltung der Handelspolitik der EU nach einheitlichen Grundsätzen) in Bezug auf die Einfuhren mit Ursprung in der Ukraine vorübergehend ausgesetzt (d.h. Überwachungsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen, wie Mengenbegrenzungen oder die Forderung nach genehmigenden Unterlagen für die Einfuhr von Waren mit Ursprung Ukraine werden - warenunabhängig - von der EU nicht verlangt).

Durch die vorgenannten Präferenzmaßnahmen will die EU der Ukraine und den betroffenen Wirtschaftsakteuren vorübergehend weiterhin angemessene wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung gewähren.

Die Kommission überwacht regelmäßig die Auswirkungen dieser Verordnung, insbesondere prüft sie, ob die zoll- und mengenbeschränkungsfrei eingeführten Waren aus der Ukraine sich nachteilig auf den Unionsmarkt oder den Markt eines oder mehrerer Mitgliedstaaten für gleichartige oder unmittelbar konkurrierende Waren auswirken.

Mit Artikel 4 Abs. 7 VO (EU) 2024/1392 wurde darüber hinaus eine automatische Schutzmaßnahme eingeführt, um die besonders prekären Märkte für Eier, Geflügel, Zucker, Hafer, Mais, Grobgrieß oder Honig zu schützen. Damit soll gewährleistet werden, dass die entsprechenden Einfuhren aus der Ukraine das arithmetische Mittel der in den Jahren 2022 und 2023 eingeführten Mengen nicht übersteigen.

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