Der völkerrechtswidrige Überfall Russlands auf die Ukraine stellt eine Zäsur dar. Die daraufhin erfolgten Sanktionen der EU waren und sind notwendig. Die Folgewirkungen des Krieges und der Sanktionen sind auch für die Bevölkerung und die Unternehmen in Deutschland zum Teil schwerwiegend.
Die Hauptzollämter werden diese besondere Situation bei nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen angemessen berücksichtigen. Den Hauptzollämtern stehen im Rahmen der allgemeinen rechtlichen Vorgaben neben der Anpassung von Vorauszahlungen für bundesgesetzlich geregelte Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden, eine Reihe von Billigkeitsmaßnahmen zur Verfügung, um sachgerechte Entscheidungen treffen zu können. Genannt seien hier insbesondere die Stundung oder die einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung (Vollstreckungsaufschub).
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Anträge für Unternehmen
- Onlineantrag auf Stundung (Anmeldung notwendig)
- Auskunftsbogen zur Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse juristischer Personen (ohne Anmeldung)
- Onlineantrag auf Vollstreckungsaufschub (Anmeldung notwendig)