Aufgrund der Ukrainekrise wurden durch die Bundesrepublik Deutschland Erleichterungen für die Ein- und Ausfuhr von Waren, welche Verboten und Beschränkungen unterliegen, erlassen.
Arzneimittel, die auch Betäubungsmittel sind
Durch das Bundesministerium für Gesundheit wurde am 7. März 2022 eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach es Hilfsorganisationen und deutschen Krankenhäusern möglich ist, Arzneimittel, welche auch Betäubungsmittel sind, in die Ukraine und deren Nachbarländer, welche Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind, zum Zwecke der therapeutischen Anwendung ohne weitere Genehmigungen bzw. Erlaubnisse durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auszuführen.
Die für die Ausfuhr erforderlichen Genehmigungen bzw. Erlaubnisse gelten insoweit als erteilt.
Die Allgemeinverfügung des Bundesministeriums für Gesundheit und eine Auflistung der von der Allgemeinverfügung umfassten Hilfsorganisationen sowie das aktuelle Krankenhausverzeichnis ist unter folgendem Link abrufbar.
Informationen der Bundesopiumstelle zur vereinfachten Betäubungsmittelausfuhr