Form der Bewilligung
Die regelmäßige Nutzung des Verfahrens der vereinfachten Zollanmeldung ist auf der Grundlage der Bewilligung zur Verwendung vereinfachter Zollanmeldungen möglich.
Inhalt der Bewilligung
Grundsätzliches zum Verfahrensablauf ist den Ausführungen zum Verfahren der vereinfachten Zollanmeldung zu entnehmen.
Verfahrensregeln bei der vereinfachten Zollanmeldung
In der Bewilligung werden insbesondere festgelegt:
- der für das Verfahren zugelassene Warenkreis auf der Grundlage der übermittelten Handelsbezeichnungen und/oder technischen Bezeichnungen der Waren,
- die Zollstellen, denen die vereinfachte Zollanmeldung zu übermitteln bzw. vorzulegen ist, und die Abrechnungszollstelle, der die ergänzende Zollanmeldung zu übersenden, zu übermitteln ist,
- Form und Inhalt der vereinfachten Zollanmeldung,
- Form, Inhalt und Übermittlungsfristen der ergänzenden Zollanmeldung,
- gegebenenfalls die Modalitäten für die Entrichtung der Einfuhrabgaben.