Zoll

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Warenkreis - Heiratsgut

Was ist Heiratsgut?

Als Heiratsgut gelten im Zollrecht (Art. 12 Zollbefreiungsverordnung):

  • Hausrat, d.h. alle persönlichen Gegenstände, Haus-, Bett- und Tischwäsche, Möbel sowie Geräte, die bestimmt sind zum persönlichen Gebrauch durch den Begünstigten oder für dessen Haushalt
  • Aussteuer
  • Geschenke, die üblicherweise aus Anlass einer Eheschließung überreicht werden und deren jeweiliger Wert 1.000 Euro nicht überschreitet

Es muss sich bei den Waren nicht um gebrauchte Waren handeln, allerdings darf die Art bzw. die Anzahl der jeweiligen Waren keinen kommerziellen Charakter erkennen lassen.

Hinweis

Beim Heiratsgut sind auch die Einschränkungen wie bei der Rückkehr aus einen Nicht-EU-Staat zu beachten, da bestimmte Waren in Deutschland Genehmigungspflichten oder Verboten unterliegen (z.B. Waffen und Munition oder artengeschützte Tiere und Gegenstände daraus).

Informationen zu den Einschränkungen

Was ist kein Heiratsgut ?

Nicht als Heiratsgut gelten:

  • alkoholische Erzeugnisse
  • Tabak und Tabakwaren
  • Kraftfahrzeuge
  • Hochzeitsgeschenke mit einem Wert von mehr als 1.000 Euro

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