Zoll

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Informationen zum Zolltarif und zur Ermittlung der Codenummer

Grundlagen

Die Zollverwaltung bietet den Elektronischen Zolltarif (EZT) als "EZT-online" im Internet an (Link: siehe unten). Der EZT ist ein systematisch aufgebautes Warenverzeichnis, eine sogenannte Nomenklatur, und enthält die Daten des TARIC (Tarif Intégré des Communautés Européennes, Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaft), ergänzt durch nationale Daten (z.B. Einfuhrumsatz- und Verbrauchsteuer, nationale Verbote und Beschränkungen).

Alle Waren, die als Handelsgüter im grenzüberschreitenden Verkehr auftreten können, sind in diesem Zolltarifschema aufgeführt, d.h. jeder Ware ist eine bestimmte Nummer, sogenannte Codenummer, zugeordnet. Die Basis für eine reibungslose und einheitliche Abfertigung ist die zutreffende Einreihung der Waren in den Zolltarif. Die Tarifierung erfolgt im Bereich Einfuhr in Form der Verschlüsselung der Warenbeschreibung bis zur 11-stelligen Codenummer und für Marktordnungszwecke auch darüber hinaus bzw. im Bereich Ausfuhr bis zur 8-stelligen Warenummer. Jede einzelne Codenummer enthält Zollsätze, den Maßstab für den entstehenden Zollbetrag. Neben der Ermittlung der Zollsätze lassen sich weitere mit der grenzüberschreitenden Warenbewegung verbundene Rechtsfolgen ableiten, z.B. ob

  • Verbote und Beschränkungen zu beachten sind,
  • die Ein- bzw. Ausfuhr einer Genehmigung oder Lizenz bedarf,
  • gesonderte außenhandelsstatistische Angaben verlangt sind,
  • die weitere zollrechtliche Behandlung von der Vorlage zusätzlicher Unterlagen abhängig ist,
  • bestimmte Maßnahmen meldepflichtig sind,
  • die Ware Antidumpingregelungen unterliegt oder
  • die Inanspruchnahme eines Kontingents oder einer Zollaussetzung möglich ist.

Rechtliche Grundlage

Die unmittelbare gemeinschaftliche rechtliche Grundlage des Zolltarifs ist die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif. Mit ihr wurde die Kombinierte Nomenklatur (KN) verbindlich als Zolltarifschema und Statistiknomenklatur eingeführt (Anhang I der Verordnung) und gilt unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat. Art. 12 der Verordnung sieht vor, dass die Europäische Kommission zur Gewährleistung der permanenten Aktualität jedes Jahr die vollständige Fassung der KN zusammen mit den Zollsätzen zu veröffentlichen hat. Diese Veröffentlichung erfolgt in Form einer Verordnung bis spätestens zum 31. Oktober eines jeden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft und tritt jeweils ab 1. Januar des darauf folgenden Jahres in Kraft.

Aufbau der Codenummer

Grundlage der 11-stelligen Codenummer ist das Harmonisierte System (HS), das durch die Weltzollorganisation (WZO) verwaltet wird und die ersten sechs Stellen der Codenummer festlegt. Das HS dient der Bezeichnung und Codierung der Waren mit dem Ziel der weltweit gleichen Einreihung von Waren.

Aufbauend auf diesen sechsstelligen Code wird das HS um zwei Stellen durch die Kombinierte Nomenklatur (KN) der Europäischen Gemeinschaft erweitert (Stelle 7 + 8 der Codenummer; siehe Anhang I der Verordnung). Bei der Einfuhrabfertigung können auf der Basis dieser achtstelligen Nummer Zollsätze, Textilkategorien, Verbote und Beschränkungen oder Einfuhrgenehmigungstatbestände zugeordnet werden.

Die neunte und zehnte Stelle (sogenannte TARIC = Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaft) verschlüsselt gemeinschaftliche Maßnahmen, wie z.B. Antidumpingregelungen, Zollaussetzungen oder Zollkontingente. Zur Erstellung des TARIC ist die Kommission gemäß Artikel 2 der Verordnung ermächtigt.

Die elfte Stelle der Codenummer wird für nationale Zwecke verwendet und dient z.B. der Verschlüsselung der Umsatzsteuersätze oder nationaler Verbote und Beschränkungen.

In einer Einfuhranmeldung ist immer die 11-stellige Codenummer, in der Ausfuhranmeldung lediglich die 8-stellige Warennummer, die auch dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik entnommen werden kann, anzugeben.

Beispiel anhand eines gebundenen Kinderbuchs
Codenummer (Stand: 2022)
Förmliche Gliederung
49
Kapitel - Harmonisiertes System
4901Position - Harmonisiertes System
4901 99Unterposition - Harmonisiertes System
4901 9900Unterposition - Kombinierte Nomenklatur
4901 9900 00Unterposition - TARIC/gemeinschaftliche Besonderheiten
4901 9900 00 9Codenummer - Elektronischer Zolltarif/nationale Besonderheiten

Bei bestimmten Waren aus den Bereichen Marktordungsrecht und Verbrauchsteuern kann die 11-stellige Codenummer für Zwecke der genaueren Bestimmung der Ware noch durch jeweils 4-stellige Zusatzcodes "erweitert" werden.

Einreihung von Waren in den Zolltarif

Der Aufbau des Zolltarifs gliedert sich formell nach folgender Systematik
(am Beispiel Strickpullovers aus 100 % Schurwolle dargestellt, Stand 2022):

  • Abschnitte
    (z.B. Abschnitt XI - Spinnstoffe und Waren daraus)

    • Kapitel, ggf. auch noch Teilkapitel
      (z.B. Kapitel 61 - Kleidung ... aus ... Gestricken)

      • Positionen
        (z.B. Position 6110 - Pullover ... aus ... Gestricken)

        • Unterpositionen
          (z.B. Unterposition 6110 11 - aus Wolle)

          • Codenummer
            (Codenummer 6110 1110 00 0 - Pullover mit einem Anteil an Wolle von 50 GHT oder mehr und einem Stückgewicht von 600 g oder mehr)

Die derzeitige Nomenklatur umfasst 21 Abschnitte, 99 Kapitel sowie über 5.000 Unterpositionen.

Eine weitere Form der Gliederung des Zolltarifs ist die sachliche Gliederung nach dem sogenannten Produktionsprinzip, welches den Weg einer Ware vom "Rohprodukt" über das "Halberzeugnis" bis hin zur "Fertigware" wiedergibt. Dabei steht bei der Einreihung von Rohstoffen oder Halberzeugnissen eher das stoffliche Kriterium im Vordergrund, während bei einer mehrmaligen Bearbeitung einer Ware zunehmend ihr Verwendungszweck an Bedeutung gewinnt, zum Beispiel:

Ware
Position (Stand 2022)
Schweine, lebend 0103
Fleisch von Schweinen, frisch0203
Würste aus Fleisch von Schweinen1601
Leder von Schweinen4113
Handtasche aus Schweinsleder4202

Viele Waren können jedoch nur eingereiht werden, wenn sowohl die stoffliche Beschaffenheit als auch der Verwendungszweck einer Ware berücksichtigt wird.

Die wichtigsten Regeln für die Einreihung von Waren in den Zolltarif sind die Allgemeinen Vorschriften 1 bis 6 zur Auslegung der KN. Sie sind Bestandteil des Anhang I der Verordnung und regeln u.a. wie bei unvollständigen bzw. unfertigen Waren zu verfahren ist. Für die systematische Einreihung einer Ware in die jeweils allein zutreffende Position - und letztendlich auch in die zutreffende Codenummer - sind diese zwingend anzuwenden.

Neben diesen rechtlich verbindlichen Einreihungsregeln existieren noch weitere Einreihungsentscheidungen (Avise zum HS, Einreihungsverordnungen bzw. Einzelentscheidungen zur KN, gerichtliche Entscheidungen und nationale Entscheidungen und Hinweise), die für eine Einreihung herangezogen werden müssen. Als weiteres Hilfsmittel für die Auslegung stehen umfangreiche Erläuterungen zum Harmonisierten System, zu den Allgemeinen Vorschriften und zur KN zur Verfügung.

Ermittlung der Codenummer mit dem EZT-online und dem TARIC

Zur eigenständigen Ermittlung der Codenummer und der daraus resultierenden Abgaben bzw. Ein- oder Ausfuhrbedingungen stehen derzeit der EZT-online und der TARIC (Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaft) als Auskunftssysteme kostenlos über das Internet zur Verfügung.

EZT-online
TARIC-Auskunftsanwendung

Hinweise zur Nutzung des EZT-online und des TARIC werden auf den Seiten zum IT-Verfahren ATLAS erteilt:

Hinweise zur EZT-Auskunftsanwendung
Hinweise zur TARIC-Auskunftsanwendung

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