Zoll

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Warum ist im Fall der direkten Vertretung eine Vertretungs- und Empfangsvollmacht erforderlich?

Wenn der direkte Vertreter einen vZTA-Antrag im BuG stellt, erfolgt die elektronische Kommunikation ausschließlich zwischen ihm und der Zollverwaltung. Die vZTA-Entscheidung, sowie sämtliche Folgebescheide werden nur ihm zugestellt. Eine andere technische Möglichkeit gibt es nicht. Um nun sicherzustellen, dass sich sowohl der Inhaber einer vZTA-Entscheidung als auch sein Vertreter dieser Auswirkung der elektronischen Antragsbearbeitung bewusst sind, ist die Vorlage einer Vertretungsvollmacht, die auch eine Datenabruf- und Empfangsvollmacht beinhaltet erforderlich. Damit tun beide ihre Kenntnis der geltenden Rechtslage gegenüber der Zollverwaltung kund.

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