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Zuständigkeiten für die Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA-Entscheidungen)

Jeder Mitgliedstaat hat eigenständig festgelegt, welche Stellen in seinem Gebiet für die Erteilung verbindlicher Zolltarifauskünfte zuständig sind. Eine Liste der zuständigen Stellen (gesamte EU) mit Anschriften befindet sich im Amtsblatt C 157, Seite 4, vom 19. Mai 2017.

Um eine vZTA-Entscheidung (vZTA) zu erhalten, muss diese zunächst durch den Antragsteller elektronisch beantragt werden. Für die elektronische Kommunikation steht in Deutschland das Zoll-Portal zur Verfügung.

LOGIN Zoll-Portal

Zuständig für die Erteilung einer vZTA ist das Hauptzollamt Hannover.

Hauptzollamt Hannover - Verbindliche Zolltarif- und Ursprungsauskünfte

Die Beantragung einer vZTA mit dem Formular 0307 ist nur noch im Ausnahmefall möglich, siehe Art. 6 Abs. 3 b) Zollkodex der Union.

In dem Ausnahmefall ist der Antrag auf Erteilung einer vZTA zu unterschreiben und im Original auf dem Postweg mit sämtlichen ergänzenden Unterlagen (Warenmustern, technischen Datenblättern, Fotos) direkt an das Hauptzollamt Hannover zu übersenden. Der Antragsteller, vorgesehene spätere Inhaber oder auch ein etwaiger Vertreter (Zollagent) muss über eine EORI-Nummer verfügen.

Alternativ kann der Antrag auch an die zuständige Zollstelle gesendet werden, welche diesen dann an das Hauptzollamt Hannover weiterleitet.

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