Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Abfertigungsablauf im Rahmen der Endverwendung; Beförderung

Nach Annahme der Zollanmeldung und entsprechender Überprüfung durch die Zollstelle werden insbesondere folgende Feststellungen dokumentiert:

  • der eventuell zu zahlende Abgabenbetrag einschließlich der Zahlungsaufforderung
  • die tatsächlichen Bemessungsgrundlagen wie Menge, Beschaffenheit und Zollwert
  • die Vorlage der Bewilligung
  • die Vorlage der vorgeschriebenen Dokumente oder ob diese nachgereicht werden müssen
  • ob notwendige Abschreibungen vorgenommen wurden.

In den Fällen, in denen mit der Abgabe der Zollanmeldung gleichzeitig die Bewilligung zur Endverwendung beantragt wird (vereinfachtes Bewilligungsverfahren), vermerkt die Zollstelle ebenfalls, ob sie dem Antrag durch die Überlassung der Waren in das Verfahren entspricht.

Die Zollstelle der Überführung in das Verfahren informiert die Überwachungszollstelle, falls die Verwendung nicht in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich durchgeführt wird.

Nach Zahlung der eventuell entstandenen Einfuhrabgaben werden die Waren mit der Überlassung in die Endverwendung zu Unionswaren. Um zu gewährleisten, dass die Waren der bewilligten Verwendung zugeführt werden, bleiben sie weiterhin unter zollamtlicher Überwachung, können also jederzeit von der Überwachungszollstelle geprüft werden.

Einfuhrumsatzsteuerrechtlich und auch verbrauchsteuerrechtlich befinden sich die Waren mit der Überlassung im normalen - nicht zollamtlich überwachten - freien Verkehr.

Beförderung

Eine Beförderung zwischen zwei in derselben Bewilligung bezeichneten Orten erfolgt formlos. Der Ort an dem sich die Waren befinden und die Einzelheiten der Beförderung müssen sich aus den vom Bewilligungsinhaber zu führenden Aufzeichnungen ergeben.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen