Um Waren einer Endverwendung zuzuführen, sind sie mit Mitteln der Datenverarbeitung (ATLAS) zu diesem Zollverfahren anzumelden und entsprechend zu codieren.
Bei unmittelbarer Einfuhr der Waren aus einem Drittland, das heißt ohne vorangegangenes Zollverfahren, ist im vereinfachten Bewilligungsverfahren der Verfahrenscode 4000 zu verwenden. Zusätzlich ist die Zollbefreiung oder -ermäßigung zu beantragen - zum Beispiel 140 für eine Zollermäßigung aufgrund einer tariflichen begründeten Endverwendung (ohne weitere Begünstigungen durch Präferenzen).
Die Codierungen sind bei einer Zollanmeldung mit Mitteln der Datenverarbeitung (ATLAS) entsprechend anzugeben.
Die Zollanmeldung darf nur im Namen bzw. für Rechnung der Person abgegeben werden, die auch eine für dieses Verfahren gültige Bewilligung besitzt. Die Bewilligungsnummer muss in der Zollanmeldung unter Angabe des Codes N 990 eingetragen werden.