Zoll

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Besonderheiten und Abgrenzungen bei der passiven Veredelung

Verfahren des Standardaustauschs

Beim Standardaustausch kann eine eingeführte Ware (Ersatzerzeugnis) an die Stelle des Veredelungserzeugnisses treten, Art. 261 Unionszollkodex (UZK). Der Standardaustausch wird nur auf Antrag im Rahmen der Ausbesserung von Unionswaren bewilligt, die nicht unter Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik oder die besonderen Regelungen für bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse fallen.

Die Ersatzerzeugnisse müssen denselben achtstelligen KN-Code, dieselbe Handelsqualität und dieselben technischen Merkmale aufweisen wie die schadhaften Waren, wenn diese ausgebessert worden wären.

Wurden die schadhaften Waren vor der Ausfuhr gebraucht, dürfen die Ersatzerzeugnisse keine Neuwaren sein. Davon ausgenommen sind kostenlose Ersatzlieferungen auf Grund einer Garantiepflicht oder eines Material- oder Fabrikationsfehlers der ursprünglich eingeführten Ware.

Es wird unterschieden zwischen

  • dem Standardaustauschverfahren ohne vorzeitige Einfuhr -
    Verfahrensablauf: Erst Ausfuhr der schadhaften Ware, danach Einfuhr eines Ersatzerzeugnisses - und
  • dem Standardaustauschverfahren mit vorzeitiger Einfuhr -
    Verfahrensablauf: Erst Einfuhr eines Ersatzerzeugnisses, danach erfolgt die Ausfuhr der "zu veredelnden" Unionsware - Art. 262 UZK.

Besonderheiten beim Standardaustauschverfahren mit vorzeitiger Einfuhr: Für die Zeit bis zur Ausfuhr der schadhaften Waren ist eine Sicherheit in Höhe des Einfuhrabgabenbetrags zu leisten.
Die schadhaften Waren sind grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten ab dem Tag der Annahme der Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr auszuführen.

Ersatzwarenverkehr

Im Gegensatz zum Verfahren des Standardaustauschs werden beim Ersatzwarenverkehr nicht die Veredelungserzeugnisse, sondern die Waren der vorübergehen Ausfuhr durch Ersatzwaren ersetzt. Ersatzwaren sind daher Nicht-Unionswaren, die anstelle der in die passive Veredelung überführten Unionswaren veredelt werden.

Voraussetzung ist, dass die Ersatzwaren denselben achtstelligen KN-Code, dieselbe Handelsqualität und dieselben technischen Merkmale aufweisen wie die Waren der vorübergehenden Ausfuhr. Darüber hinaus muss der ordnungsgemäße Ablauf der passiven Veredelung gewährleistet sein.

Die Inanspruchnahme des Ersatzwarenverkehrs erfordert eine förmliche Bewilligung des zuständigen Hauptzollamts.

Es wird unterschieden zwischen

  • dem Ersatzwarenverkehr ohne vorzeitige Einfuhr (Passive Veredelung EX/IM) und
  • dem Ersatzwarenverkehr mit vorzeitiger Einfuhr (Passive Veredelung IM/EX)

Besonderheiten beim Ersatzwarenverkehr mit vorzeitiger Einfuhr: Für die Zeit bis zur Ausfuhr der ersetzten Unionswaren ist eine Sicherheit in Höhe des Einfuhrabgabenbetrags zu leisten.
Die ersetzten Waren sind grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Überlassung des Veredelungserzeugnisses in den zollrechtlich freien Verkehr auszuführen.

Abgrenzungen

Rückwarenregelung

Der entscheidende Unterschied zwischen der Vorzugsbehandlung als Rückware und des Zollverfahrens der passiven Veredelung liegt darin, dass die Behandlung als Rückware grundsätzlich die Wiedereinfuhr der Ware in demselben Zustand wie bei ihrer Ausfuhr voraussetzt (Art. 203 Abs. 5 UZK). Die passive Veredelung hingegen ist darauf ausgelegt, dass die Waren in verändertem Zustand, be- oder verarbeitet zu einem Veredelungserzeugnis oder ausgebessert, wieder in die Union eingeführt werden.

Wirtschaftliche passive Veredelung von Textilwaren

Die zollrechtliche passive Veredelung nach Unionszollkodex, die eine Zollermäßigung zum Ziel hat, darf nicht mit der sogenannten wirtschaftlichen passiven Veredelung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 3036/94 (Amtsblatt der EG Nr. L 322 vom 15.12.1994) verwechselt werden.
Diese Regelung gilt für bestimmte Kategorien von Textil- und Bekleidungserzeugnissen, für deren Herstellung in bestimmten Drittländern mengenmäßige Beschränkungen oder besondere Überwachungsmaßnahmen gelten und bei deren Einfuhr besondere Regelungen (d.h. zusätzliche Einfuhrmöglichkeiten) gelten.

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