Mitglieder der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere dürfen Waren, die sich in der Truppenverwendung der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere befinden, zum ausschließlich eigenen Ge- oder Verbrauch im Rahmen der nachstehenden Rationsmengen beziehen:
- Zigaretten: 200 Stück je Person und Woche
- Kaffee: 2,5 Kilogramm je Person und Monat
- Kaffee-Extrakte: 250 Gramm je Person und Monat
- Whisky und Gin: 6 Liter je Person und Monat
Kraftstoff
- für Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mindestens 44 kW: 400 Liter je Fahrzeug und Monat
- für andere Kraftfahrzeuge: 200 Liter je Fahrzeug und Monat
- für Motorräder, Motorfahrräder und Motorroller: 80 Liter je Fahrzeug und Monat
- für Flugzeuge: 1.600 Liter je Flugzeug und Monat
Die ausländischen Streitkräfte oder Hauptquartiere können in Absprache mit dem Bundesministerium der Finanzen die vorstehenden Rationsmengen erhöhen.
Für Waren, die die zulässigen Rationsmengen überschreiten, sind die Einfuhrabgaben zu entrichten.