Einfuhren durch Mitglieder der Streitkräfte und andere Begünstigte
Wenn man zum begünstigten Personenkreis gehört, kann man Waren, die in einem Drittland gekauft wurden, abgabenfrei in die Bundesrepublik einführen. Ebenso kann beispielsweise ein Fahrzeug aus einem deutschen Zolllager abgabenfrei erworben werden.
Bei hochwertigen Gegenständen (Kraftfahrzeuge, Haushaltsgeräte, elektronische Waren, Möbel, Fahrräder) und Gegenständen, die nicht erkennbar zum persönlichen oder häuslichen Gebrauch bestimmt sind, ist hierzu die Vorlage einer Genehmigung der ausländischen Streitkräfte erforderlich. Als Genehmigung gilt in der Regel das Formblatt AE Form 550-175 A der US-Streitkräfte (Application for import/export certificate/purchase permit, vormals AE Form 2075), das BFG Form 80 der britischen Streitkräfte oder ähnliche Papiere der Truppen anderer Staaten. Das Formblatt ist erhältlich bei den Militärzollbüros.
Nachdem die Militärzollstelle das Formular abgestempelt hat, ist es beim zuständigen Zollamt an der Grenze oder in der Nähe der Dienststelle vorzulegen. Die Waren werden dann freigegeben. Wenn schon vor einer Reise bekannt ist, welche Waren erworben werden möchten, sollte man sich die Einfuhrgenehmigung rechtzeitig ausstellen lassen. Falls dies nicht möglich ist und auch ein Postversand der Ware nicht in Frage kommt, besteht die Möglichkeit, die Ware im Rahmen eines Versandverfahrens vom Herkunftsland oder von der deutschen Grenzzollstelle zur nächstgelegenen Zollstelle befördern zu lassen (Sicherheit erforderlich!). Die endgültige Abfertigung erfolgt dann dort.
Insofern die Zollstelle an der Grenze von jemandem wegen fehlender Genehmigung die Zahlung der Abgaben verlangt, besteht die Möglichkeit, bei dem örtlich zuständigen Zollamt, unter nachträglicher Vorlage der Einfuhrgenehmigung, eine Erstattung der Abgaben zu beantragen.
Dabei sollte man Folgendes beachten:
- Die Genehmigung muss der Zollstelle zweifach im Original und mit Originalunterschrift vorgelegt werden.
- Die Mitglieder der Streitkräfte und andere Begünstigte können sich bei der Inanspruchnahme der Abgabenbefreiung ausschließlich durch eine anderes, schriftlich bevollmächtigtes Mitglied der Streitkräfte oder durch eine Behörde der Streitkräfte selbst vertreten lassen. Die Genehmigung darf deshalb nicht an den Lieferanten, Vermittler, Spediteur oder eine sonstige nicht autorisierte Person weitergegeben werden. Für diese Personen besteht ein gesetzliches Vertretungsverbot, so dass sie keine nachträgliche Abgabenbefreiung und Erstattung der gezahlten Abgaben beantragen können. Als Ausnahme gilt die Abfertigung von Übersiedlungsgut anlässlich einer Versetzung bzw. eines Umzugs.
- Die Gültigkeitsdauer der Genehmigung beträgt 90 Tage ab Ausstellungsdatum.