Im vereinfachten Bewilligungsverfahren erfolgt die Bewilligung zeitgleich mit der Überführung der Waren in die Truppenverwendung im Einzelfall.
Antrag
Das Verfahren wird mit Vorlage von zwei Exemplaren des Formblatts 302/der zweiten Ausfertigung des Abwicklunsscheins "Für Zwecke des Zoll und der Verbrauchsteuern" und einer Ablichtung hiervon, auf denen auf der Rückseite der Satz "Ich beantrage die Bewilligung der Truppenverwendung nach § 1 Abs.3 Nr. 1 Truppenzollverordnung" vermerkt wurde, beantragt
Das jeweilige Dokument muss von einer von den ausländischen Streitkräften oder den Hauptquartieren hierzu ermächtigten Person abgestempelt und unterzeichnet sein.
Das jeweilige Dokument ist zugleich Zollanmeldung zur Truppenverwendung.
Bewilligung
Die Bewilligung wird durch Annahme der Zollanmeldung erteilt.
Als Frist für die Übergabe der Waren an die ausländischen Streitkräfte oder die Hauptquartiere werden grundsätzlich 10 Tage festgesetzt.