Im vereinfachten Bewilligungsverfahren erfolgt die Bewilligung zeitgleich mit der Überführung der Waren in die Truppenverwendung im Einzelfall.
Antrag
Das Verfahren wird beantragt mit der schriftlichen Zollanmeldung der Waren zur Überführung in die Truppenverwendung. In Feld 44 der Anmeldung ist hierzu der Satz "Ich beantrage die Bewilligung der Truppenverwendung nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 Truppenzollverordnung (TrZollV)" einzutragen. Darüber hinaus ist der Lagerort der Waren bis zur Lieferung und die voraussichtliche Frist für die Lieferung anzugeben.
Bei Verwendung des Einheitspapiers sind die Exemplare 6, 7 und 8 sowie ein zusätzliches Exemplar 6 abzugeben.
Bewilligung
Die Bewilligung wird durch Annahme der Zollanmeldung erteilt.
Als Frist für die Übergabe der Waren an die ausländischen Streitkräfte oder die Hauptquartiere werden grundsätzlich 10 Tage festgesetzt.
Der Anmelder hat die im Einzelfall festgelegte Sicherheit für die Einfuhrabgaben zu leisten.