Die Vertragsparteien des TIR-Übereinkommens haben das so genannte "eTIR" ins Leben gerufen, um eine elektronische Austauschplattform für alle am TIR-System beteiligten Akteure (Zollbehörden, Inhaber und Bürgschaftsketten) zu schaffen, das so genannte "internationale eTIR-System".
Das internationale eTIR-System soll den sicheren Austausch von Daten zwischen den nationalen Zollsystemen im Zusammenhang mit dem internationalen Versand von Waren, Fahrzeugen oder Behältern gemäß den Bestimmungen des TIR-Übereinkommens gewährleisten und es dem Zoll ermöglichen, die Daten über Bürgschaften zu verwalten, die von der Bürgschaftskette an die zur Nutzung des TIR-Systems zugelassenen Inhaber ausgegeben werden.
Der Rechtsrahmen für die vollständige Digitalisierung des TIR-Systems ist die neue Anlage 11 des TIR-Übereinkommens der Vereinten Nationen.
Diese Neuerung ermöglicht einen vollständig papierlosen grenzüberschreitenden Warentransport unter der Zollgarantie des TIR-Systems.
Die Einführung von eTIR in der EU, verbunden mit Anpassungen des EU-Zollrechtes und einer IT-Schnittstelle zwischen dem internationalen eTIR-System und NCTS, ist in Planung, Realisierung in der EU nach derzeitigem Stand nicht vor 2025.