Betriebskontinuitätsverfahren
Zeitweiliger Ausfall des elektronischen Versandsystems bei der Bestimmungszollstelle
Allgemeines
Wurden Waren bei der Abgangszollstelle im New Computerised Transit System (NCTS) in das Versandverfahren übergeführt, bei der Bestimmungszollstelle ist jedoch bei Ankunft der Waren das System ausgefallen, so beendet die Bestimmungszollstelle das Verfahren aufgrund des Versandbegleitdokuments/Versandbegleitdokuments-Sicherheit (VBD/VBD-S) und trägt die notwendigen Daten in das System ein, wenn dieses wieder funktioniert, damit die Abgangszollstelle das Verfahren erledigen kann.
Teilnehmer werden über geplante technische Störungen vorab mit Angabe des Beginns der Nichtverfügbarkeit (Datum und Uhrzeit) und einer Ticket-Nummer unterrichtet.
Wurde keine Unregelmäßigkeit festgestellt, so übergibt die Bestimmungszollstelle dem Inhaber des Verfahrens oder dem Beförderer einen alternativen Nachweis der Beendigung des Verfahrens.
Ausfall des Systems eines Wirtschaftsbeteiligten
Für die Inanspruchnahme des Betriebskontinuitätsverfahrens sind vom Inhaber des Verfahrens technische Störungen mit Angabe der EORI-Nummer, des Beginns der Störung (Datum und Uhrzeit) und ggf. der Ursache vorab dem Service Desk mitzuteilen und durch diesen unter Vergabe einer Ticket-Nummer bestätigen zu lassen. Es ist sicherzustellen, dass die Nachrichtenübermittlung nicht nur aufgrund eingestellter Wartezeiten verzögert wurde.
Meldet ein Inhaber des Verfahrens systematisch Systemausfälle, so können die Zollbehörden jedoch die Bestätigung verweigern.
Wird die technische Störung während der Öffnungszeiten der Bestimmungszollstelle festgestellt, entscheidet diese über die Kontrolle der Waren.
Vereinfachtes Verfahren Zugelassener Empfänger
Kann die Ankunftsanzeige oder die Entladeerlaubnis nicht übermittelt oder nicht angefordert werden, kann der Zugelassene Empfänger abweichend vom Normalverfahren - und sofern ihm dies bewilligt wurde - die Vollständigkeit der eingetroffenen Waren sowie den Zustand ggf. angelegter Verschlüsse auf der Grundlage des VBD/VBD-S prüfen.
Wird die technische Störung während der Öffnungszeiten der Bestimmungszollstelle festgestellt, entscheidet diese über die Kontrolle der Waren.
Der Zugelassene Empfänger übermittelt den Entladekommentar auf Grundlage der Entladeerlaubnis unmittelbar nach Wiederaufnahme des Betriebs, wenn die technische Störung nach Übermittlung der Ankunftsanzeige eingetreten ist.
Sofern die technische Störung vor Übermittlung der Ankunftsanzeige aufgetreten ist, hat der Zugelassene Empfänger das mit seinen Beendigungsvermerken versehene VBD/VBD-S unverzüglich, spätestens jedoch an dem auf die Übernahme der Waren folgenden Arbeitstag, der Bestimmungszollstelle vorzulegen. In diesem Fall wird die Ankunftsanzeige durch die Bestimmungszollstelle zusammen mit der Kontrollergebnisnachricht per Benutzereingabe an die Abgangszollstelle übermittelt.