Formen der Zollanmeldung
Seit dem 1. Juli 2005 werden Versandverfahren in Deutschland ausschließlich mit New Computerised Transit System (NCTS) abgewickelt, auch wenn ein Inhaber des Verfahrens nicht direkt an NCTS teilnimmt.
Es gibt hierbei insbesondere aufgrund des unterschiedlichen Verfahrensbeginns folgende Formen der Anmeldung.
Teilnehmereingabe (vereinfachtes Verfahren)
Im "Idealfall" übermittelt der Teilnehmer seine Versandanmeldung auf elektronischem Wege an die Abgangszollstelle, die die Versandanmeldung automatisiert entgegennimmt, annimmt und die angemeldete Ware - gegebenenfalls nach Ablauf einer Wartezeit - zum Versandverfahren überlässt. Der Teilnehmer muss die Waren der Abgangsstelle dabei nicht gestellen.
Teilnehmereingabe (Normalverfahren)
Der Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Teilnehmer übermittelt seine Versandanmeldung an die Abgangszollstelle zwar auf elektronischem Wege, jedoch müssen die für das Versandverfahren bestimmten Waren bei der Abgangszollstelle gestellt werden. Die Entgegennahme der Versandanmeldung erfolgt automatisiert; die Annahme der Versandanmeldung und die Überlassung erfolgen durch die Zollstelle mittels Benutzereingabe.
Dies ist der Fall, wenn der Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Teilnehmer zwar elektronisch an das System der Zollstelle angebunden ist, aber entweder keine Bewilligung als Zugelassener Versender besitzt - oder aber der Verladeort der Ware nicht von seiner Bewilligung umfasst wird.
Internet-Versandanmeldung (IVA)
Im Internet können die Daten einer Zollanmeldung zur Überführung in das Versandverfahren im Normalverfahren erfasst und an die Zollverwaltung übermittelt werden. Im Anschluss daran muss die Versandanmeldung zweifach ausgedruckt, unterschrieben und der zuständigen Abgangszollstelle vorgelegt werden.
Erst der unterschriebene IVA-Ausdruck ist eine schriftliche Versandanmeldung und muss der Zollstelle vorgelegt und von dieser entgegengenommen werden. Die für die Überführung in das Versandverfahren notwendigen Unterlagen müssen bereitgehalten werden.
Benutzereingabe (Ausnahmeverfahren)
Der Wirtschaftsbeteiligte legt bei der Abgangszollstelle eine vollständig ausgefüllte Versandanmeldung vor (d.h. in Papierform) und gestellt die Waren. Diese Anmeldung wird von der Abgangszollstelle ("Benutzer") in ATLAS erfasst.
In diesem Fall ist der Teilnehmer nicht elektronisch an das System der Zollstelle angebunden. Hier beginnt das Verfahren NCTS erst mit der Eingabe bei der Abgangszollstelle.
Diese Form der Anmeldung ist jedoch nur nach in den Ausnahmefällen des Art. 291 IA bzw. nach Art. 158 Abs. 2 UZK i.V.m. Art. 143 DA oder Art. 26 Anlage I Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren zulässig.