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Bei Warenbeförderungen im Eisenbahngüterverkehr kann übergangsweise bis zur Verbesserung des elektronischen Regelversandverfahrens (NCTS) noch das papierbasierte "Vereinfachte Verfahren für Warenbeförderungen im Eisenbahnverkehr" angewendet werden, bei dem der Eisenbahnfrachtbrief oder Containerfrachtbrief als vereinfachte Zollversandanmeldung genutzt wird.
In Deutschland wird die Verbesserung des elektronischen Regelversandverfahrens mit dem Ende der weichen Migrationsphase von ATLAS-Versand Release 9.0 (Standard NCTS Phase 4) zu ATLAS-Versand-Release 9.1 (Standard NCTS Phase 5) abgeschlossen.
Das Ende der weichen Migrationsphase in Deutschland ist derzeit für den 16. Juli 2023 vorgesehen.
Papierbasierte vereinfachte Zollversandanmeldungen mit Eisenbahnfrachtbrief oder Containerfrachtbrief werden deshalb ab 17. Juli 2023 in Deutschland nicht mehr angenommen.
Transporte im papierbasierten vereinfachten Zollversandverfahren mit Eisenbahnfrachtbrief CIM, die in anderen Staaten eröffnet wurden, können auch nach dem 17. Juli 2023 noch im Transit durch Deutschland fahren oder in Deutschland beendet werden.

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