Zusätzliche Voraussetzungen für die Reduzierung des Betrags der Gesamtsicherheit oder für die Befreiung von der Sicherheitsleistung für möglicherweise entstehende Zoll- und Einfuhrabgabenschulden:
Voraussetzungen | Reduzierung auf 50 % | Reduzierung auf 30 % | Befreiung |
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Gesunde finanzielle Lage | ja | ja | ja |
Buchführungssystem, das den allgemein anerkannten Buchführungsgrundsätzen entspricht | ja | ja | ja |
Verwaltungssystem, das Art und Größe des Unternehmens entspricht und für die Verwaltung der Warenbewegungen geeignet ist sowie interne Kontrollen, mit denen illegale oder nicht ordnungsgemäße Geschäfte erkannt werden können | - | ja | ja |
Nicht im Insolvenzverfahren befindlich | ja | ja | ja |
Ist in den letzten drei Jahren vor Antragstellung seinen finanziellen Verpflichtungen in Bezug auf die Zahlung von Zöllen und anderen Abgaben im Zusammenhang mit der Ein- oder Ausfuhr von Waren nachgekommen | ja | ja | ja |
Ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit (nachgewiesen durch Aufzeichnungen und Daten der letzten drei Jahre vor Antragstellung) | ja | ja | ja |
Personal ist angewiesen, die Zollbehörden über jegliche Probleme mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen zu unterrichten | - | ja | ja |
Antragsteller gestattet den Zollbehörden physisch den Zugang zu seinen Buchführungssystemen sowie ggf. zu seinen Geschäfts- und Beförderungsunterlagen | - | - | ja |
Logistiksystem, das eine Unterscheidung zwischen Unions- und Nicht-Unionswaren zulässt und ggf. deren Lokalisierung ermöglicht | - | - | ja |
Antragsteller verfügt ggf. über ausreichende Verfahren für die Bearbeitung von Lizenzen und Genehmigungen | - | - | ja |
Ausreichende Verfahren für die Archivierung der Aufzeichnungen und Informationen des Unternehmens und für den Schutz vor Informationsverlust | - | - | ja |
Geeignete Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Computersystems vor unbefugtem Eindringen und zur Sicherung dieser Unterlagen | - | - | ja |
Ausreichende finanzielle Mittel, um den Verpflichtungen aus dem Teil des Referenzbetrages nachzukommen, der von der Sicherheitsleistung nicht abgedeckt ist | ja | ja | ja |
Erläuterungen zu den Voraussetzungen der Bewilligung einer Gesamtsicherheit bzw. Reduzierung oder Befreiung von der Sicherheitsleitung sind in Art. 84 VO (EU) Nr. 2015/2446 (Delegierte Verordnung (DA)) bzw. Anlage I Anhang III Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren verankert.