Bewilligung der Verwendung besonderer Verschlüsse
Antrag
Wenn in der Bewilligung des "Status eines zugelassenen Versenders" die Verwendung von Verschlüssen zur Nämlichkeitssicherung der in den Unionsversand überführten Waren vom Hauptzollamt vorgeschrieben wird, ist zusätzlich eine Bewilligung zur Verwendung besonderer Verschlüsse erforderlich. Dies ist zumeist der Fall. Ob eine Nämlichkeitssicherung auch in anderer Form in Betracht kommt und damit unter Umständen eine Bewilligung zur Verwendung besonderer Verschlüsse entbehrlich ist, kann im Vorwege mit dem zuständigen Hauptzollamt geklärt werden.
Anträge auf Verwendung besonderer Verschlüsse können mit dem Formular 0353 bei dem Hauptzollamt gestellt werden, in dessen Bezirk die Versandverfahren eröffnet werden sollen. Dem Antrag sind die Teile I bis III und V des Fragebogens zollrechtliche Bewilligungen beizufügen. Der Fragebogen dient den Bewilligungshauptzollämtern als Grundlage zur Überprüfung der Bewilligungsvoraussetzungen. Die Vorlage des ausgefüllten Fragebogens trägt zu einer Beschleunigung des Antragsverfahrens bei. Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) benötigen den Fragebogen nicht.
Es kann mit einem Antrag die Verwendung von mehreren verschiedenen besonderen Verschlüssen beantragt werden.
Die im "Verzeichnis der verwendeten besonderen Verschlüsse" aufgeführten Verschlüsse wurden bereits einmal innerhalb der Union zugelassen. Deren Eignung wird im Regelfall ohne weitere Prüfung unterstellt.
Es kann auch die Verwendung jedes anderen Verschlusses beantragt werden. Bevor jedoch dessen Verwendung bewilligt werden kann, muss dieser geprüft und zugelassen werden. In diesem Fall sind die ergänzenden Regelungen für die "Erstmalige Bewilligung der Verwendung besonderer Verschlüsse in der Union" zu beachten.
Wenn die Verwendung bestimmter besonderer Verschlüsse bereits einmal bewilligt wurde, kann jederzeit mit dem Formular 0353 ein Änderungsantrag auf Bewilligung der Verwendung anderer oder weiterer Verschlüsse gestellt werden.
Bewilligungsvoraussetzungen
Die Bewilligung wird in Deutschland grundsätzlich nur Inhabern der Vereinfachung "Status eines Zugelassenen Versenders" erteilt. Der Antrag auf Bewilligung der Verwendung besonderer Verschlüsse kann ggf. zusammen mit einem Antrag auf Bewilligung der Vereinfachung "Status eines Zugelassenen Versenders" abgegeben werden.
Die persönlichen Bewilligungsvoraussetzungen sind identisch mit denen, die auch für die Bewilligung des Status eines Zugelassenen Versenders gelten.
Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn die Überwachung und Kontrolle des Verfahrens ohne unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand gewährleistet ist.
Bewilligung
Die Bewilligung der Verwendung besonderer Verschlüsse wird schriftlich unter Vergabe einer Bewilligungsnummer erteilt.
Die Bewilligung führt alle besonderen Verschlüsse auf, die der Bewilligungsinhaber verwenden darf. Also auch die Verschlüsse, deren Verwendung dem Bewilligungsinhaber bereits früher bewilligt worden waren.
In der Bewilligung wird eine Codierung für den Verwender vergeben. Diese besteht aus der Länderkennung "DE" und einer sich unmittelbar anschließenden bundesweit fortlaufenden vierstelligen Nummer. Dem Lieferanten des Verschlusses ist diese Codierung mit der Bestellung mitzuteilen. Sie ist von diesem auf jedem einzelnen Verschluss anzubringen.