Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Voraussetzungen für die Verwendung eines Carnets ATA

Voraussetzung für den Warentransport mit Carnet ATA (Admission Temporaire) ist, dass die Nämlichkeit der Waren gesichert und auf dem zu verwendenden Carnet-Vordruck vermerkt ist. Eine internationale Bürgenkette gewährleistet die Sicherheitsleistung für die Verfahren.

Generelle Voraussetzungen

Es muss gewährleistet sein, dass während des laufenden Carnet ATA-Verfahrens die Nämlichkeit der Ware gesichert ist. Die Identität der Ware kann z.B. anhand von Serien- oder Gerätenummern oder im Rahmen der Carnet-Eröffnung bei der Zollstelle durch das Anbringen eines Klebesiegels oder einer Zollplombe festgehalten werden.

Die auszuführenden Waren werden mit ihren Erkennungsmerkmalen in die "Allgemeine Liste" eingetragen. Diese "Allgemeine Liste" befindet sich auf der Rückseite des grünen Umschlagblatts und auf allen Trennabschnitten der Einlageblätter. Sie kann ggf. durch Listen, Fotos, Zeichnungen etc. ergänzt werden.

Sicherheitsleistung

Grundlage für das Carnet ATA-Übereinkommen ist eine internationale Bürgenkette. In jedem Carnet ATA-Vertragsstaat haftet ein "Bürgender Verband" selbstschuldnerisch gegenüber der Zollverwaltung des Landes für die Bezahlung ggf. fällig werdender Einfuhrabgaben.

In Deutschland ist dies der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Die Industrie- und Handelskammern sind berechtigt, in seinem Namen Carnets ATA auszugeben.

Verwendung des Carnet ATA-Vordrucks

Ein Carnet ATA besteht aus einem grünen Umschlagblatt, in das beliebig viele Stamm- und Trennabschnitte eingeheftet werden.

Die Stammblätter sind fest mit dem Umschlagblatt verbunden und verbleiben im Carnet ATA. Die Trennabschnitte werden bei jeder zollamtlichen Abfertigung herausgetrennt. Der Trennabschnitt ist der schriftliche Antrag für das Zollverfahren und verbleibt als Nachweis bei der Zollstelle. Auf dem Stammblatt wird das Ergebnis der Abfertigung eingetragen (z.B. vorübergehende Ausfuhr der Positionen Nr. 1-5 der Allgemeinen Liste).

Die Stammblätter dokumentieren den genauen Weg der Waren.

Je nach Anzahl von z.B. Verwendungs- oder Durchfuhrstaaten wird das Carnet ATA bei der Industrie- und Handelskammer individuell zusammengestellt:

  • Gelbe Einlageblätter (Ausfuhr und Wiedereinfuhr) bei der Verwendung von Unionswaren außerhalb der EU
  • Weiße Einlageblätter (Einfuhr und Wiederausfuhr) bei der vorübergehenden Verwendung von Nicht-Unionswaren innerhalb der EU
  • Blaue Einlageblätter (Versand) bei der Beförderung von Nicht-Unionswaren in der oder durch die EU

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen