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Lieferbedingungen

Für die wichtigsten im internationalen Handel gebräuchlichen Lieferverträge enthalten die International Commercial Terms (Incoterms) einheitliche Regelungen wesentlicher Käufer- und Verkäuferpflichten. Die Bedingungen regeln insbesondere die Aufteilung der Transportkosten zwischen Käufer und Verkäufer und des Übergangs des Transportrisikos vom Verkäufer auf den Käufer (Gefahrenübergang). Mit der Anwendung der Incoterms erreichen die Vertragspartner eine international einheitliche Auslegung solcher Pflichten und können damit Missverständnisse und daraus entstehende Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Incoterms sind Bestandteil der Sprache im internationalen Handel geworden und werden weltweit ständig in Lieferverträgen verwendet, erkennbar in der Kurzform, gebildet jeweils aus drei Großbuchstaben (z.B. CIF).

Herausgeber der Incoterms ist die Internationale Handelskammer in Paris (ICC). Nach der erstmaligen Aufstellung im Jahre 1936, sind die Incoterms seitdem mehrmals den Bedürfnissen der internationalen Handelspraxis angepasst worden. Die nachstehende Auflistung und Erläuterung der Lieferbedingungen bezieht sich auf die seit dem 1. Januar 2011 geltenden Incoterms 2010. Weitere Auskünfte bzw. kostenpflichtige Dokumentationen über die Incoterms sind auch bei der ICC-Deutschland bzw. bei den örtlichen Industrie- und Handelkammern erhältlich.

Wegen ihrer Bedeutung in Bezug auf die zollwertrechtliche Beurteilung der Beförderungskosten und der Transportversicherung und ggf. deren Aufteilung unter Berücksichtigung des sogenannten Ort des Verbringens ist die dem Einfuhrgeschäft zugrunde liegende Lieferbedingung in der Zollanmeldung anzugeben:

  • in Feld 20 des als schriftliche Zollanmeldung verwendeten Einheitspapiers oder
  • für Zollanmelder, die am DV-Verfahren ATLAS teilnehmen im entsprechenden Feld des Datensatzes über die allgemeinen Anmeldedaten im Rahmen der Zollbehandlung.

Die wichtigsten Lieferbedingungen im Überblick (Incoterms® 2020)

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