Die Leitlinien "Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte" sehen verschiedene Maßnahmen vor, wie der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte mit kombinierten Bewilligung AEOC und AEOS (Art. 33 IA) oder der Bewilligung AEOS die Sicherheit seiner Lieferkette verbessern kann. Eine Möglichkeit stellt die Verwendung von Sicherheitserklärungen dar. Die EU-Kommission hat ein Muster einer Sicherheitserklärung zur Verfügung gestellt, das vom Benutzer verändert und individuell angepasst werden kann. Das Muster, dessen Verwendung freigestellt ist, dient lediglich der Orientierung.
Insbesondere von Handelspartnern, die bereits AEO sind, von Wirtschaftsbeteiligten mit einem gleichwertigen Status (z.B. Reglementierte Beauftragte) und von Wirtschaftsbeteiligten, die einen Antrag auf AEO-Bewilligung gestellt haben, muss eine derartige Sicherheitserklärung nicht zusätzlich angefordert werden.
Sollten Sie Fragen im Zusammenhang mit dem Antragsverfahren haben, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Sachbearbeitung Ihres Bewilligungshauptzollamts in Verbindung.
Die Kontaktstelle AEO steht den Wirtschaftsbeteiligten für einen fachlichen Austausch zur Verfügung.
Beim ITZBund können Sie eine technische Störung der Dienstleistung "Grenzüberschreitender Warenverkehr - Internetantrag AEO-Bewilligung" melden oder sich über bereits bestehende Störungsmeldungen informieren.