Da der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten () in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt wird, ist die Beteiligung anderer Mitgliedstaaten erforderlich. Diese erfolgt im Rahmen eines von der EU-Kommission zur Verfügung gestellten Informations- und Kommunikationssystems.
Sofern die Prüfung eines oder mehrerer Bewilligungsvoraussetzungen nicht allein in einem Mitgliedstaat erfolgen kann, sind die jeweiligen in Betracht kommenden Mitgliedstaaten, im Rahmen eines sogenannten Konsultationsverfahrens, an der Prüfung hinsichtlich der Erfüllung der Bewilligungskriterien zu beteiligen. Für die Koordinierung des Konsultationsverfahrens ist die Kontaktstelle AEO zuständig.
Die Kontaktstelle AEO steht den Wirtschaftsbeteiligten für einen fachlichen Austausch zur Verfügung.
Die Kontaktstelle ist wie folgt zu erreichen:
Hauptzollamt Nürnberg
Sachgebiet B
Kontaktstelle AEO (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter)
Frankenstraße 208
90461 Nürnberg
Tel.: 0911 9463-1360, -1361, -1362
Fax: 0911 9463-1399
E-Mail: aeo.hza-nuernberg @zoll.bund.de