Einsatzbereiche
Wie geht es nach dem dualen Studium weiter?
Nach dem erfolgreichen Abschluss des dualen Studiengangs "gehobener Verwaltungsinformatikdienst des Bundes (B.Sc.)" wird Ihr Einsatz innerhalb der Zollverwaltung grundsätzlich in einem der beiden Schwerpunktthemen "Digitalisierung der Verwaltung" und "Digitale Forensik im Ermittlungsdienst" vorgesehen sein.
Digitalisierung der Verwaltung
Einsatz bei der Generalzolldirektion
Im Bereich der Digitalisierung der Bundeszollverwaltung und diverser Projektarbeiten sind die Aufgaben sehr vielfältig. Sie werden zum Beispiel für die fachliche Konzeption, die Implementierung, den Betrieb und die Pflege sowie für die Betreuung und Weiterentwicklung verwaltungsinterner Basisdienste, inklusive der Vorbereitung und Durchführung von Softwaretests zuständig sein.
Als fachliches Bindeglied zwischen den Anwendenden der IT-Fachverfahren und externen Programmierdienstleistenden können Sie als Anforderungsanalytiker/-in im Bereich der Lastenhefterstellung an Folgereleases mitwirken.
In einigen Arbeitsbereichen können Sie auch Ihre Programmierungsfähigkeiten unter Beweis stellen oder arbeiten alternativ beispielsweise an der Gestaltung und Weiterentwicklung von Chat-Bots.
Digitale Forensik im Ermittlungsdienst
Einsatz bei einem Hauptzollamt oder Zollfahndungsamt
Im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen sind Sie für die Sicherstellung und Beschlagnahmung digitaler Asservate (Smartphone, PC, Datensticks, externe Festplatten, Clouds usw.) sowie für die Sicherung der Daten von diesen Speichermedien zuständig. Im Anschluss an die Einsätze werden die elektronischen Daten durch Sie ausgelesen und für die weitere Ermittlungsarbeit forensisch gerichtsverwertbar aufbereitet. So unterstützen Sie die ermittelnden Beamtinnen und Beamten bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) oder im Zollfahndungsdienst bei der Sicherstellung und Auswertung der elektronischen Beweismittel.
Für die speziellen Aufgaben als Vollzugsbeamtin oder Vollzugbeamter des Bundes werden Sie im Anschluss an das Studium in einem gesonderten Lehrgang geschult. Hierzu wird vorausgesetzt, dass Sie ein gewisses Maß an körperlicher Fitness mitbringen und grundsätzlich bereit sind, Dienstkleidung und eine Waffe zu tragen.