Bildungsabschluss
Sie haben oder erwerben in Kürze das Abitur oder einen zu einem (Fach)Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen berechtigenden Bildungsabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand.
Hinweise zu den schulischen Bildungsabschlüssen
Staatsangehörigkeit
Sie sind Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz oder besitzen die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union beziehungsweise von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz.
Sie treten jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein.
Wir erwarten von Ihnen
- analytisch-mathematisches Denkvermögen
- gute Noten in Mathematik, Deutsch, Englisch und Informatik (soweit vorhanden)
- IT-Grundkenntnisse und ausgeprägtes Interesse an Informationstechnik
- Leistungsbereitschaft und Engagement
- Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
- Flexibilität
- Durchsetzungsfähigkeit
- emotionale Stabilität
- Belastbarkeit
- zielorientiertes Arbeitsverhalten
- Teamfähigkeit
Gesundheitliche Anforderungen
- Sie sind körperlich fit und gesundheitlich geeignet. Die gesundheitliche Eignung wird in einer amts- oder betriebsärztlichen Untersuchung festgestellt.
- Sie sind tauglich für die Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz.
- Von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen wird ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Es gelten für Sie besondere Bedingungen.
Weitere Informationen für schwerbehinderte und diesen gleichgestellten Menschen
Das setzen wir außerdem voraus
- Sie sind nicht vorbestraft und leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen.
- Sie sind für neue Perspektiven bundesweit einsatzbereit.
- Sie stimmen einer Sicherheitsüberprüfung (nur relevant für ausgewählte Einsatzbereiche) zu.
- Sie sind grundsätzlich bereit, Dienstkleidung und eine Waffe zu tragen (nur relevant für bestimmte Einsatzbereiche).
- Sie sind bei Studienbeginn grundsätzlich nicht älter als 49 Jahre.