Zoll

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Einsatz auf einem Zollboot oder Zollschiff

Der Zoll ist Teil der Küstenwache der Bundesrepublik Deutschland. Er nimmt gemeinsam mit anderen Behörden die Grenzaufsicht an den Wassergrenzen, insbesondere der Seeküste sowie auf dem Bodensee im Dreiländereck Deutschland, Österreich und Schweiz wahr. Zu den Aufgaben zählen auch der Umweltschutz auf See und die Hilfeleistung in Seenotfällen.

Die Kontrolleinheiten Zollboot/-schiff (KEZB/KEZS) verhindern Schmuggel, bekämpfen grenzüberschreitende Kriminalität und erheben Zölle und Verbrauchsteuern. Neben den klassischen Aufgaben des Zolls nehmen sie auch sogenannte dem Zoll übertragene Aufgaben wahr. So stellen sie die Verkehrs- und Schiffssicherheit auf See sicher, schützen Seeanlagen wie Windparks und Förderplattformen, führen Fischereikontrollen durch und überwachen die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz der (Meeres-)Umwelt.

Um diese vielfältigen Aufgaben erfüllen zu können, stehen dem Zoll neben insgesamt 29 Zollbooten auch zwei moderne SWATH-Schiffe (Small Waterplane Area Twin Hull) zur Verfügung. Die Besatzungen bestehen in erster Linie aus Zöllnerinnen und Zöllnern mit nautischen oder schiffstechnischen Patenten oder aus Beschäftigten, die im Rahmen einer maritimen Fortbildung die erforderlichen Qualifikationen erworben haben.

Voraussetzungen für die Tätigkeit auf einem Zollboot oder Zollschiff im gehobenen Dienst

Für eine Einstellung in den gehobenen nichttechnischen Dienst und einen späteren Einsatz auf einem Zollboot oder Zollschiff (und der damit verbundenen Überführung in den gehobenen technischen Dienst) ist - neben dem Vorliegen der allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen - eine der folgenden Qualifikationen erforderlich:

Informationen zu den allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen (gehobener Dienst)

  • Befähigungszeugnis als "Nautische Wachoffizierin/Nautischer Wachoffizier auf Kauffahrteischiffen bis 500 Bruttoraumzahl in der nationalen Fahrt"
    oder
  • Befähigungszeugnis für die Fischerei (BKW) mit der Befähigung "Wahrnehmen der Aufgaben einer nautischen Schiffsoffizierin/eines nautischen Schiffsoffiziers auf Fischereifahrzeugen in der Kleinen Hochseefischerei"
    oder
  • Befähigungszeugnis als "Schiffsmaschinistin/Schiffsmaschinist im Technischen Dienst auf Schiffen mit einer Antriebsleistung ab 2.700 kW".

Bei Angehörigen oder ehemaligen Angehörigen der Deutschen Marine aus der Offizierslaufbahn wird im Einzelfall entschieden.

Bei Angehörigen oder ehemaligen Angehörigen der Deutschen Marine, die der Dienstgradgruppe der Unteroffizierinnen/Unteroffiziere mit Portepee angehören oder angehörten, werden folgende abgeschlossene militärfachliche Ausbildungen (Lehrgang F 2, Bootsmann) in nachstehenden Verwendungsreihen als gleichwertig der oben angeführten Minimalvoraussetzungen anerkannt:

  • Decksdienst (Verwendungsreihe 11)
  • Navigationsdienst (Verwendungsreihe 26)
  • Antriebstechnik (Verwendungsreihe 42)
  • Elektrotechnik (Verwendungsreihe 43)
  • Schiffsbetriebstechnik (Verwendungsreihe 44)

Bei Angehörigen oder ehemaligen Angehörigen der Deutschen Marine aus der Offizierslaufbahn wird nach Prüfung der vorgelegten Befähigungsnachweise im Einzelfall entschieden.

Weitere Voraussetzungen

Sie legen das Deutsche Sportabzeichen - mindestens in Bronze - bis spätestens zum 15. Mai eines Einstellungsjahrs vor. Das vorzulegende Sportabzeichen darf zum Vorlagezeitpunkt nicht älter als 12 Monate sein. Informationen zum Deutschen Sportabzeichen finden Sie unter anderem auf der Website www.deutsches-sportabzeichen.de.

www.deutsches-sportabzeichen.de

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