Ausbildungsverlauf
Ihre zweijährige Ausbildung gliedert sich in Unterrichtsabschnitte und praktische Ausbildungsphasen. Der Unterricht findet an den Ausbildungsstätten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) an den Dienstorten Erfurt, Leipzig, Plessow bei Potsdam, Rostock oder Sigmaringen statt. An den Zolldienststellen Ihres Ausbildungshauptzollamts absolvieren Sie die praktischen Ausbildungsabschnitte. Sie erhalten für die Dauer Ihrer Ausbildung ein Notebook mit allen notwendigen Vorschriften.
Ausbildungsstätten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung
Einführungspraktikum
In einem circa einwöchigen Einführungspraktikum erhalten Sie einen ersten Einblick in den Berufsalltag. Dabei lernen Sie auch Ihre Ausbildungsleitung kennen, die für die inhaltliche und organisatorische Planung und Durchführung der praktischen Ausbildung verantwortlich ist.
Einführungslehrgang
Im Anschluss daran absolvieren Sie einen circa sechsmonatigen Einführungslehrgang an einem Standort des BWZ. Der Unterricht findet im Klassenverband mit etwa 25 bis 30 Teilnehmern statt.
Unterrichtsinhalte sind:
- Berufliche Grundbildung einschließlich Informationstechnik
- Vollzugsrecht
- Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
- Zolltarifrecht
- Verbrauchsteuerrecht
- Allgemeines Steuerrecht, Vollstreckungsrecht
- Strafrecht, Recht der Ordnungswidrigkeiten
- Sozialversicherungsrecht und
- Ausländerrecht
Zwischenprüfung
Der Einführungslehrgang wird mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen. Diese besteht aus vier schriftlichen Klausuren.
Praktische Ausbildung
Es folgt die 12-monatige praktische Ausbildung an den Zolldienststellen Ihres Ausbildungshauptzollamts.
Sie werden
- die Aufgaben der Zollverwaltung praktisch kennen lernen,
- in die Bearbeitung typischer Geschäftsvorgänge der Zollverwaltung eingebunden und
- lernen, Ihr Fachwissen bei der selbstständigen Bearbeitung von Sachverhalten anzuwenden.
Begleitend finden an den Dienstsitzen des BWZ praxisbezogene Lehrveranstaltungen statt. In der Praxis erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten werden mit theoretischem Wissen verknüpft. Die praxisbezogenen Lehrveranstaltungen werden mit Klausuren abgeschlossen.
Abschlusslehrgang
Den Abschluss der Ausbildung bildet der circa sechsmonatige Abschlusslehrgang.
Unterrichtsinhalte sind:
- Vollzugsrecht
- Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
- Verbrauchsteuerrecht
- Allgemeines Steuerrecht, Vollstreckungsrecht
- Strafrecht, Recht der Ordnungswidrigkeiten
- Sozialversicherungsrecht
- Ausländerrecht
Zudem wird ein Sporttest durchgeführt, der unter anderem - neben weiteren späteren Fortbildungen - Voraussetzung für eine Tätigkeit in den waffentragenden Bereichen der Zollverwaltung ist. Für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Anwärterinnen und Anwärter ist die Teilnahme am Sporttest freigestellt. Sie bleibt aber Voraussetzung für eine Tätigkeit in den waffentragenden Bereichen.
Laufbahnprüfung
Am Ende des Abschlusslehrgangs wird die Laufbahnprüfung absolviert.
Sie besteht aus vier schriftlichen Prüfungsarbeiten und einer mündlichen Prüfung. Nach erfolgreich bestandener Laufbahnprüfung werden Sie in der Regel in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen. Haben Sie sich in der Probezeit bewährt, werden Sie zur Beamtin auf Lebenszeit oder zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.
Besoldung- und Besoldungsgruppen
Die Besoldung wird nach bundeseinheitlichen Bestimmungen geregelt. Im mittleren Dienst gibt es die Besoldungsgruppen A 7 bis A 9. Grundsätzlich ist eine Beförderung bis ins jeweilige Endamt - in Einzelfällen auch ein Aufstieg - möglich.
Fortbildung
Zur Vertiefung des Fachwissens bietet die Zollverwaltung regelmäßige Fortbildungen an.