Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem schriftlichen Auswahlverfahren eingeladen. Bei Bestehen schließt sich in der Regel ein mündliches Auswahlverfahren an.
Schriftliches Auswahlverfahren
Dieser Teil kann bis zu 3,5 Stunden dauern und insbesondere eine Kombination folgender Aufgabentypen beinhalten:
- Sprach- sowie Logik- und Zahlenverständnis
- Textanalyse
- Arbeitsprobe
- Allgemeinbildung (Wissenstest)
Sprachverständnis
Hier zeigen Sie:
- Kenntnisse der deutschen Rechtschreibung und Grammatik
- Textverständnis
- die Fähigkeit, Rechtsvorschriften anzuwenden
Logik- und Zahlenverständnis
Hier weisen Sie insbesondere Ihre mathematischen Fähigkeiten durch
- das Anwenden der mathematischen Grundregeln,
- Dreisatz- beziehungsweise Vergleichsrechnungen,
- Prozentrechnen sowie
- Zinsberechnungen und Ähnliches nach.
Bei der Lösung der Aufgaben ist ein nicht programmierbarer Taschenrechner zugelassen.
Textanalyse
Hier zeigen Sie, dass Sie in der Lage sind, einen Text inhaltlich zu erfassen und Fragen zum Text zu beantworten.
Arbeitsprobe
Hier beweisen Sie gegebenenfalls mit Ihrem schriftlichen Ausdruck folgende Fähigkeiten:
- einen Sachverhalt oder ein Problem zu durchdringen und gedanklich zu strukturieren
- Gedanken logisch und überzeugend darzulegen
- eine sichere und gewandte Ausdrucksweise
- die korrekte Anwendung der Regeln der Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung
- zu einem vorgegebenen Thema Stellung zu nehmen
Wissenstest
Es werden Fragen aus dem Bereich der Allgemeinbildung gestellt.
Mündliches Auswahlverfahren
Haben Sie das schriftliche Verfahren gut bestanden, werden Sie in der Regel zum mündlichen Auswahlverfahren eingeladen.
Sie stellen sich persönlich vor und präsentieren Ihre Fähigkeiten insbesondere in einer Kombination der folgenden Übungen:
- Gruppenübung mit Diskussionsbeiträgen
- Rollenspiel
- Interview, auch mit Ihrem Wissen über den Zoll