Zusätzlich zu den oben genannten allgemein verbindlichen Bewerbungsunterlagen, die per Online-Bewerbung vorzulegen sind, wird gebeten der Bewerbung für die künftige Tätigkeit auf einem Zollboot oder Zollschiff mindestens eine der folgenden Qualifikationen beizufügen:
- Befähigungszeugnis als "Nautische Wachoffizierin/Nautischer Wachoffizier auf Kauffahrteischiffen bis 500 Bruttoraumzahl in der nationalen Fahrt"
oder - Befähigungszeugnis für die Fischerei (BKW) mit der Befähigung "Wahrnehmen der Aufgaben einer nautischen Schiffsoffizierin/eines nautischen Schiffsoffiziers auf Fischereifahrzeugen in der Kleinen Hochseefischerei"
oder - Befähigungszeugnis als "Schiffsmaschinistin/Schiffsmaschinist im Technischen Dienst auf Schiffen mit einer Antriebsleistung bis zu 750 Kilowatt"
Bei Angehörigen oder ehemaligen Angehörigen der Deutschen Marine werden folgende abgeschlossene militärfachliche Ausbildungen (Lehrgang F 2, Bootsmann) in nachstehenden Verwendungsreihen als gleichwertig der oben angeführten Minimalvoraussetzungen anerkannt:
- Decksdienst (Verwendungsreihe 11)
- Navigationsdienst (Verwendungsreihe 26)
- Antriebstechnik (Verwendungsreihe 42)
- Elektrotechnik (Verwendungsreihe 43)
- Schiffsbetriebstechnik (Verwendungsreihe 44)
Bei der Bewerbung für die künftige Tätigkeit auf einem Zollboot am Bodensee ist stattdessen
- das Bodenseeschifferpatent beizufügen sowie
- die Bereitschaft zum Erwerb des Radarpatentes und des UKW-Sprechfunkzeugnisses zu erklären.
Wo kann ich mich bewerben?
Wenn eine Online-Bewerbung nicht möglich sein sollte (zum Beispiel im Fall einer Schwerbehinderung die Online-Bewerbung trotz Assistivtechnik eine Barriere darstellt oder weil Sie keinen Computer oder Laptop etc. zur Verfügung haben), kann eine Bewerbung in diesen Fällen ausnahmsweise schriftlich oder per E-Mail an die Kontaktadresse des Einstellungs-Hauptzollamtes geschickt werden.
Die Anschriften beziehungsweise E-Mail-Adressen der Hauptzollämter finden Sie unter "Kontakt Zollausbildung".
Kontakt Zollausbildung
In einem solchen Ausnahmefall sind zusätzlich zu den oben genannten allgemein verbindlichen Bewerbungsunterlagen noch ein Bewerbungsanschreiben und ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Bewerbungsbogen (Formular 5330) zu übersenden.
Bewerbungsbogen (Formular 5330)
Eine Übersendung in Papierform ist als Loseblattsammlung ausreichend. Bewerbungsmappen, Hefter, Umschläge oder ähnliche Einbände sind nicht erforderlich und haben auch keinen Einfluss auf die Prüfung Ihrer Bewerbung.
Bitte beachten Sie dabei, dass per E-Mail eingereichte Bewerbungsunterlagen aus IT-sicherheitstechnischen Gründen nur im PDF-Format ohne Hyperlinks akzeptiert werden.